Allgemeines Strafrecht

    Allgemeines Strafrecht — kompetente Verteidigung in jeder Verfahrenslage

    Im Allgemeinen Strafrecht werden alle Delikte aus dem Strafgesetzbuch (StGB) eingeordnet, die keinem speziellen Strafrecht zuzuordnen und nicht Bestand von Nebengesetzen sind. Auch hier bedarf es der Betreuung eines erfahrenen und kompetenten Strafverteidigers — von der ersten Vernehmung bis zum Urteil.

    Ihre Vorteile mit Kanzlei Skana

    • Akteneinsicht und Bewertung der Beweislage vor jeder Aussage
    • Verteidigung bei Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Beleidigung u. v. m.
    • Über 25 Jahre Erfahrung im Strafprozessrecht
    • Bundesweite Vertretung ohne Mehrkosten
    • Anwaltswechsel jederzeit ohne Zusatzkosten
    • Gute Kontakte zu Richtern und Behörden
    • Kostenkontrolle in jeder Phase des Verfahrens
    • Telefonservice täglich 8 – 20 Uhr

    Erst Akteneinsicht — dann Aussage

    Für eine erfolgreiche Verteidigung ist es essenziell, sich zu einem Tatvorwurf erst dann zu äußern, nachdem Einsicht in die Ermittlungsakten genommen wurde. Wir beantragen die Akteneinsicht umgehend und bewerten gemeinsam mit Ihnen die strategische Ausgangslage.

    Was kann ein Strafverfahren bedeuten?

    Ein Strafverfahren kann enorme Konsequenzen haben: hohe Geldstrafe, Haftstrafe, Eintragung im Führungszeugnis oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Wir setzen uns kompromisslos dafür ein, diese Folgen abzuwenden oder zu minimieren.

    Vorladung erhalten?

    Sie haben als Beschuldigter ein Anhörungsformular oder eine Vorladung von der Polizei erhalten? Reagieren Sie nicht ohne anwaltliche Beratung. Im Zuge des Aussageverweigerungsrechts sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten.

    Ihr Anwalt

    Warum Rechtsanwalt Sven Skana?

    Seit über 25 Jahren ist Sven Skana als Anwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig — mit über 5.000 erfolgreich vertretenen Mandanten bundesweit. Er kennt die Taktiken von Polizei und Staatsanwaltschaft, deckt Verfahrensfehler auf und verteidigt Sie kompromisslos.

    • Über 25 Jahre Erfahrung im Strafrecht
    • Bundesweite Vertretung ohne Mehrkosten
    • Erreichbar 7 Tage die Woche, 8–20 Uhr
    • Anwaltswechsel jederzeit ohne Zusatzkosten
    • Transparente Kosten — keine versteckten Gebühren
    Rechtsanwalt Sven Skana

    Häufige Fragen

    Antworten auf Ihre Fragen

    Muss ich einer polizeilichen Vorladung Folge leisten?+
    Nein. Bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter besteht keine Erscheinungspflicht. Anders ist es bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft — hier sind Sie zur Anwesenheit verpflichtet, dürfen aber dennoch die Aussage verweigern.
    Soll ich vor dem Anwalt etwas zur Sache sagen?+
    Nein. Schweigen Sie zur Sache und kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.
    Was kostet die Verteidigung im Strafverfahren?+
    Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Wir kommunizieren die Kosten von Anfang an transparent.
    Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?+
    Im Strafrecht ist die Kostenübernahme deckungsabhängig. Bei Vorsatzdelikten besteht oft kein Versicherungsschutz — bei Fahrlässigkeitsdelikten häufig schon. Wir klären die Deckung vorab.
    Bin ich nach Anklage automatisch vorbestraft?+
    Nein. Vorbestraft sind Sie erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung mit Eintragung ins Bundeszentralregister. Eine Verfahrenseinstellung oder ein Freispruch führt nicht zu einer Vorstrafe.
    Kann das Verfahren eingestellt werden?+
    Ja, Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO sind häufig — auch gegen Geldauflage. Wir prüfen, ob eine Einstellung erreichbar ist und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen.
    Wie lange dauert ein Strafverfahren?+
    Das hängt stark von Komplexität und Gerichtsauslastung ab — von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren. Wir halten Sie kontinuierlich auf dem Laufenden.
    Kann ich den Anwalt wechseln?+
    Ja, jederzeit. Bei uns entstehen durch einen Anwaltswechsel keine zusätzlichen Kosten.
    Was passiert bei einem Strafbefehl?+
    Gegen einen Strafbefehl können Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Tun Sie das nicht, wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil. Wir prüfen Erfolgsaussichten kostengünstig.
    Vertreten Sie auch bundesweit?+
    Ja. Wir vertreten Sie vor allen deutschen Gerichten — ohne Zusatzkosten für die Anreise.

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