Nebenklage / Opfervertretung
Nebenklage- & Opfervertretung — Ihre Stimme im Strafverfahren
Die Nebenklage- oder Opfervertretung hilft Opfern einer Straftat oder Hinterbliebenen, sich von der psychischen Belastung der Opferrolle zu befreien und dem Täter als Kläger gegenüberzutreten. Wir vertreten Sie mit einer auf die Tat zugeschnittenen Strategie — bei Tötungsdelikten, Sexualstraftaten, Missbrauch oder schwerer Körperverletzung.
Ihre Vorteile mit Kanzlei Skana
- Anwesenheits-, Frage- und Akteneinsichtsrecht aktiv durchsetzen
- Eigenes Rechtsmittelrecht — auch unabhängig von der Staatsanwaltschaft
- Zeugenbeistand bei belastenden Vernehmungen
- Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz im Adhäsionsverfahren
- Antrag auf Opferentschädigung nach dem OEG
- Einfühlsame, vertrauliche Begleitung über das Verfahren hinaus
- Erfahrung mit Gewaltschutz- und Sexualdelikten
- Bundesweite Vertretung — auch vor Schwurgerichten
Wer kann Nebenklage erheben?
Opfer schwerer Straftaten — insbesondere Sexual-, Gewalt- und Tötungsdelikte — können sich nach §§ 395 ff. StPO der erhobenen öffentlichen Klage anschließen. Bei Tötungsdelikten steht dieses Recht den nahen Angehörigen zu.
Ihre Rechte als Nebenklägerin/Nebenkläger
Sie haben das Recht, an der gesamten Hauptverhandlung teilzunehmen, Fragen zu stellen, Beweisanträge zu stellen und Rechtsmittel einzulegen — unabhängig vom Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Wir nutzen diese Rechte konsequent.
Adhäsionsverfahren — Schmerzensgeld direkt im Strafprozess
Statt einen separaten Zivilprozess zu führen, kann Schmerzensgeld bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden. Das spart Zeit, Kosten und vermeidet eine erneute Vernehmung als Zeuge.
Ihr Anwalt
Warum Rechtsanwalt Sven Skana?
Seit über 25 Jahren ist Sven Skana als Anwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig — mit über 5.000 erfolgreich vertretenen Mandanten bundesweit. Er kennt die Taktiken von Polizei und Staatsanwaltschaft, deckt Verfahrensfehler auf und verteidigt Sie kompromisslos.
- Über 25 Jahre Erfahrung im Strafrecht
- Bundesweite Vertretung ohne Mehrkosten
- Erreichbar 7 Tage die Woche, 8–20 Uhr
- Anwaltswechsel jederzeit ohne Zusatzkosten
- Transparente Kosten — keine versteckten Gebühren

Häufige Fragen
Antworten auf Ihre Fragen
Wer trägt die Anwaltskosten der Nebenklage?+
Was ist Opferanwalt-Beiordnung?+
Muss ich vor Gericht aussagen?+
Kann ich Schmerzensgeld einklagen?+
Was ist Opferentschädigung nach dem OEG?+
Bin ich während des Verfahrens geschützt?+
Was, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen will?+
Wie lange dauert ein Strafverfahren mit Nebenklage?+
Kann ich anonym bleiben?+
Welche Beweismittel sind wichtig?+
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