Nebenklage / Opfervertretung

    Nebenklage- & Opfervertretung — Ihre Stimme im Strafverfahren

    Die Nebenklage- oder Opfervertretung hilft Opfern einer Straftat oder Hinterbliebenen, sich von der psychischen Belastung der Opferrolle zu befreien und dem Täter als Kläger gegenüberzutreten. Wir vertreten Sie mit einer auf die Tat zugeschnittenen Strategie — bei Tötungsdelikten, Sexualstraftaten, Missbrauch oder schwerer Körperverletzung.

    Ihre Vorteile mit Kanzlei Skana

    • Anwesenheits-, Frage- und Akteneinsichtsrecht aktiv durchsetzen
    • Eigenes Rechtsmittelrecht — auch unabhängig von der Staatsanwaltschaft
    • Zeugenbeistand bei belastenden Vernehmungen
    • Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz im Adhäsionsverfahren
    • Antrag auf Opferentschädigung nach dem OEG
    • Einfühlsame, vertrauliche Begleitung über das Verfahren hinaus
    • Erfahrung mit Gewaltschutz- und Sexualdelikten
    • Bundesweite Vertretung — auch vor Schwurgerichten

    Wer kann Nebenklage erheben?

    Opfer schwerer Straftaten — insbesondere Sexual-, Gewalt- und Tötungsdelikte — können sich nach §§ 395 ff. StPO der erhobenen öffentlichen Klage anschließen. Bei Tötungsdelikten steht dieses Recht den nahen Angehörigen zu.

    Ihre Rechte als Nebenklägerin/Nebenkläger

    Sie haben das Recht, an der gesamten Hauptverhandlung teilzunehmen, Fragen zu stellen, Beweisanträge zu stellen und Rechtsmittel einzulegen — unabhängig vom Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Wir nutzen diese Rechte konsequent.

    Adhäsionsverfahren — Schmerzensgeld direkt im Strafprozess

    Statt einen separaten Zivilprozess zu führen, kann Schmerzensgeld bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden. Das spart Zeit, Kosten und vermeidet eine erneute Vernehmung als Zeuge.

    Ihr Anwalt

    Warum Rechtsanwalt Sven Skana?

    Seit über 25 Jahren ist Sven Skana als Anwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig — mit über 5.000 erfolgreich vertretenen Mandanten bundesweit. Er kennt die Taktiken von Polizei und Staatsanwaltschaft, deckt Verfahrensfehler auf und verteidigt Sie kompromisslos.

    • Über 25 Jahre Erfahrung im Strafrecht
    • Bundesweite Vertretung ohne Mehrkosten
    • Erreichbar 7 Tage die Woche, 8–20 Uhr
    • Anwaltswechsel jederzeit ohne Zusatzkosten
    • Transparente Kosten — keine versteckten Gebühren
    Rechtsanwalt Sven Skana

    Häufige Fragen

    Antworten auf Ihre Fragen

    Wer trägt die Anwaltskosten der Nebenklage?+
    Bei Verurteilung trägt der Täter die Kosten. Bei Sexual- und Gewaltopfern besteht häufig Anspruch auf Beiordnung eines Opferanwalts auf Staatskosten — unabhängig vom Einkommen.
    Was ist Opferanwalt-Beiordnung?+
    Bei bestimmten schweren Straftaten (z. B. Sexualdelikte, schwere Körperverletzung) wird Ihnen auf Antrag ein anwaltlicher Beistand kostenfrei beigeordnet — unabhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.
    Muss ich vor Gericht aussagen?+
    Als Zeuge sind Sie grundsätzlich aussagepflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen (z. B. Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige). Wir bereiten Sie umfassend auf die Vernehmung vor und schützen Sie vor unzulässigen Fragen.
    Kann ich Schmerzensgeld einklagen?+
    Ja, im Adhäsionsverfahren oder in einem späteren Zivilprozess. Wir prüfen den schnellsten und kostengünstigsten Weg.
    Was ist Opferentschädigung nach dem OEG?+
    Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf staatliche Entschädigung — auch wenn der Täter nicht zahlen kann. Wir helfen beim Antragsverfahren.
    Bin ich während des Verfahrens geschützt?+
    Ja — durch Maßnahmen wie audiovisuelle Vernehmung, Ausschluss der Öffentlichkeit oder Begleitperson. Wir beantragen die für Sie passenden Schutzmaßnahmen.
    Was, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen will?+
    Sie haben als Nebenkläger eigenständige Rechtsmittel — Beschwerde, Klageerzwingungsverfahren oder Berufung. Wir prüfen alle Optionen.
    Wie lange dauert ein Strafverfahren mit Nebenklage?+
    Je nach Komplexität von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Wir halten Sie eng informiert und entlasten Sie organisatorisch.
    Kann ich anonym bleiben?+
    In bestimmten Fällen ist eine sperrgerichtliche Anonymisierung möglich. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen.
    Welche Beweismittel sind wichtig?+
    Ärztliche Atteste, Fotos, Zeugen, Polizeiprotokolle, Tagebucheinträge. Bringen Sie alles zur Erstberatung mit — gemeinsam strukturieren wir Ihre Beweislage.

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