Verkehrsstrafrecht
Verkehrsstrafrecht — Verteidigung bei Trunkenheit, Unfallflucht & Co.
Das Verkehrsstrafrecht beschäftigt sich mit Delikten rund um den Straßenverkehr — Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB). Das Strafmaß reicht von Geldstrafen über Fahrverbote bis zu Freiheitsstrafen.
Ihre Vorteile mit Kanzlei Skana
- Verteidigung bei §§ 142, 315b, 315c, 316, 323a StGB
- Erhalt der Fahrerlaubnis als zentrales Verteidigungsziel
- Prüfung von Atem- und Bluttests auf Verfahrensfehler
- Strategien zur Verkürzung von Sperrfristen
- Verbindung von Strafrecht und Verwaltungsrecht aus einer Hand
- Über 25 Jahre als Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Bundesweite Vertretung ohne Mehrkosten
- Schnelle Akteneinsicht und Strategie
Trunkenheit im Verkehr
Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit (§ 316 StGB) — bei Ausfallerscheinungen schon ab 0,3 Promille (relative Fahruntüchtigkeit). Wir prüfen die Messung, die Beweislage und die Voraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung.
Unfallflucht (§ 142 StGB)
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird häufig schwerer geahndet als der Unfall selbst — bis hin zu Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe. Schon der Verdacht auf einen Bagatellschaden kann zur Anklage führen. Wir verteidigen konsequent und finden den Weg, den Schaden zu begrenzen.
Fahrerlaubnis erhalten
Bei Verkehrsstraftaten droht regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB. Wir kämpfen darum, die Fahrerlaubnis zu erhalten oder die Sperrfrist drastisch zu verkürzen — gerade für beruflich auf den Führerschein Angewiesene.
Ihr Anwalt
Warum Rechtsanwalt Sven Skana?
Seit über 25 Jahren ist Sven Skana als Anwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig — mit über 5.000 erfolgreich vertretenen Mandanten bundesweit. Er kennt die Taktiken von Polizei und Staatsanwaltschaft, deckt Verfahrensfehler auf und verteidigt Sie kompromisslos.
- Über 25 Jahre Erfahrung im Strafrecht
- Bundesweite Vertretung ohne Mehrkosten
- Erreichbar 7 Tage die Woche, 8–20 Uhr
- Anwaltswechsel jederzeit ohne Zusatzkosten
- Transparente Kosten — keine versteckten Gebühren

Häufige Fragen
Antworten auf Ihre Fragen
Ab wann liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor?+
Was passiert bei Unfallflucht?+
Wie lange dauert die Sperrfrist nach § 69a StGB?+
Was ist der Unterschied zu § 315b StGB (gefährlicher Eingriff)?+
Kann ich nach Promillefahrt Bewährung bekommen?+
Was ist mit Cannabis am Steuer?+
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung?+
Kann ich vor dem Urteil weiterfahren?+
Was ist Vollrausch (§ 323a StGB)?+
Bekomme ich meinen Führerschein zurück?+
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