Verkehrsstrafrecht

    Verkehrsstrafrecht — Verteidigung bei Trunkenheit, Unfallflucht & Co.

    Das Verkehrsstrafrecht beschäftigt sich mit Delikten rund um den Straßenverkehr — Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB). Das Strafmaß reicht von Geldstrafen über Fahrverbote bis zu Freiheitsstrafen.

    Ihre Vorteile mit Kanzlei Skana

    • Verteidigung bei §§ 142, 315b, 315c, 316, 323a StGB
    • Erhalt der Fahrerlaubnis als zentrales Verteidigungsziel
    • Prüfung von Atem- und Bluttests auf Verfahrensfehler
    • Strategien zur Verkürzung von Sperrfristen
    • Verbindung von Strafrecht und Verwaltungsrecht aus einer Hand
    • Über 25 Jahre als Fachanwalt für Verkehrsrecht
    • Bundesweite Vertretung ohne Mehrkosten
    • Schnelle Akteneinsicht und Strategie

    Trunkenheit im Verkehr

    Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit (§ 316 StGB) — bei Ausfallerscheinungen schon ab 0,3 Promille (relative Fahruntüchtigkeit). Wir prüfen die Messung, die Beweislage und die Voraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung.

    Unfallflucht (§ 142 StGB)

    Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird häufig schwerer geahndet als der Unfall selbst — bis hin zu Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe. Schon der Verdacht auf einen Bagatellschaden kann zur Anklage führen. Wir verteidigen konsequent und finden den Weg, den Schaden zu begrenzen.

    Fahrerlaubnis erhalten

    Bei Verkehrsstraftaten droht regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB. Wir kämpfen darum, die Fahrerlaubnis zu erhalten oder die Sperrfrist drastisch zu verkürzen — gerade für beruflich auf den Führerschein Angewiesene.

    Ihr Anwalt

    Warum Rechtsanwalt Sven Skana?

    Seit über 25 Jahren ist Sven Skana als Anwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig — mit über 5.000 erfolgreich vertretenen Mandanten bundesweit. Er kennt die Taktiken von Polizei und Staatsanwaltschaft, deckt Verfahrensfehler auf und verteidigt Sie kompromisslos.

    • Über 25 Jahre Erfahrung im Strafrecht
    • Bundesweite Vertretung ohne Mehrkosten
    • Erreichbar 7 Tage die Woche, 8–20 Uhr
    • Anwaltswechsel jederzeit ohne Zusatzkosten
    • Transparente Kosten — keine versteckten Gebühren
    Rechtsanwalt Sven Skana

    Häufige Fragen

    Antworten auf Ihre Fragen

    Ab wann liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor?+
    Bei Kraftfahrern ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration. Schon ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen relative Fahruntüchtigkeit angenommen werden.
    Was passiert bei Unfallflucht?+
    Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Punkte und in vielen Fällen die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei Bagatellschäden ist Strafmilderung oder Einstellung möglich.
    Wie lange dauert die Sperrfrist nach § 69a StGB?+
    Mindestens sechs Monate, in der Regel neun bis zwölf Monate. Bei Wiederholungstätern auch deutlich länger. Wir kämpfen um eine Verkürzung.
    Was ist der Unterschied zu § 315b StGB (gefährlicher Eingriff)?+
    Während § 315c StGB die Gefährdung durch Verkehrsteilnehmer regelt, erfasst § 315b den gefährlichen Eingriff von außen — etwa durch das Werfen von Gegenständen auf die Fahrbahn.
    Kann ich nach Promillefahrt Bewährung bekommen?+
    Bei Ersttätern und niedrigeren Werten häufig ja. Bei höheren Promillewerten und Vorstrafen wird es schwieriger — hier ist eine kluge Verteidigungsstrategie entscheidend.
    Was ist mit Cannabis am Steuer?+
    Seit 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml. Bei Überschreitung droht ein Bußgeld; bei Ausfallerscheinungen oder höheren Werten ein Strafverfahren nach § 316 StGB.
    Übernimmt die Rechtsschutzversicherung?+
    Bei Verkehrsstraftaten häufig ja, soweit Verkehrs-Strafrechtsschutz vereinbart ist. Bei Vorsatzdelikten erst bei Freispruch. Wir klären den Versicherungsfall vorab.
    Kann ich vor dem Urteil weiterfahren?+
    Solange weder vorläufige Entziehung (§ 111a StPO) noch ein Fahrverbot ausgesprochen sind, ja. Wir prüfen, ob eine vorläufige Entziehung aufgehoben werden kann.
    Was ist Vollrausch (§ 323a StGB)?+
    Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen Rauschzustand versetzt und dann eine Straftat begeht, wird wegen Vollrausches bestraft. Häufig als Auffangtatbestand bei nicht nachgewiesener Schuldfähigkeit.
    Bekomme ich meinen Führerschein zurück?+
    Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie Wiedererteilung beantragen — oft erst nach erfolgreicher MPU. Wir begleiten den gesamten Prozess von Anfang an.

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