Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
Betäubungsmittelstrafrecht — erfahrene Verteidigung bei Drogendelikten
Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG), umgangssprachlich auch Drogenstrafrecht genannt, ist ein Spezialgesetz, das sich mit Strafhandlungen rund um Betäubungsmittel beschäftigt — von Cannabis und Amphetamin bis hin zu härteren Drogen. Es richtet sich gleichermaßen gegen Händler und Konsumenten.
Ihre Vorteile mit Kanzlei Skana
- Verteidigung bei Besitz, Erwerb, Handel und Einfuhr von Betäubungsmitteln
- Strategische Begleitung bei Razzien und Hausdurchsuchungen
- Prüfung von Beweisverwertungsverboten
- Erreichen von Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung
- Beratung zur Therapieoption nach § 35 BtMG („Therapie statt Strafe“)
- Über 25 Jahre Erfahrung — bundesweite Vertretung
- Schnelle Erreichbarkeit bei Notfällen
- Diskrete und vertrauliche Beratung
Geringe Menge oder gewerblicher Handel?
Die Strafzumessung im BtM-Strafrecht hängt entscheidend von Wirkstoffmenge, Drogenart und Tatumständen ab. Die Grenze zwischen geringer Menge und nicht geringer Menge entscheidet oft über eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Wir prüfen jede Berechnung der Behörden im Detail.
Razzia oder Festnahme — was nun?
Schweigen Sie zur Sache und kontaktieren Sie uns sofort. Auch eine Hausdurchsuchung muss bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen genügen. Ein richterlicher Beschluss ist Pflicht — wir prüfen, ob Verfahrensfehler die Verwertbarkeit der Beweise beeinträchtigen.
Therapie statt Strafe
Bei Drogenabhängigkeit kann eine Therapie nach § 35 BtMG unter bestimmten Voraussetzungen eine Freiheitsstrafe ersetzen oder verkürzen. Wir prüfen, ob diese Option für Sie in Betracht kommt, und begleiten den Antragsprozess.
Ihr Anwalt
Warum Rechtsanwalt Sven Skana?
Seit über 25 Jahren ist Sven Skana als Anwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig — mit über 5.000 erfolgreich vertretenen Mandanten bundesweit. Er kennt die Taktiken von Polizei und Staatsanwaltschaft, deckt Verfahrensfehler auf und verteidigt Sie kompromisslos.
- Über 25 Jahre Erfahrung im Strafrecht
- Bundesweite Vertretung ohne Mehrkosten
- Erreichbar 7 Tage die Woche, 8–20 Uhr
- Anwaltswechsel jederzeit ohne Zusatzkosten
- Transparente Kosten — keine versteckten Gebühren

Häufige Fragen
Antworten auf Ihre Fragen
Was ist die „nicht geringe Menge“?+
Werde ich bei Eigenbedarf bestraft?+
Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?+
Verliere ich automatisch meinen Führerschein?+
Was ist „Therapie statt Strafe“?+
Gilt das neue Cannabisgesetz rückwirkend?+
Kann ich anonym bleiben?+
Was kostet die Verteidigung?+
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung?+
Wann kommt es zur Untersuchungshaft?+
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