Jugendstrafrecht

    Jugendstrafrecht — Schutz und Verteidigung junger Mandanten

    Das Jugendstrafrecht (JGG) findet Anwendung, wenn der Beschuldigte zwischen 14 und 20 Jahren alt ist. Man unterscheidet zwischen Jugendlichen (14 – 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 – 20 Jahre). Die Sondervorschriften des Jugendgerichtsgesetzes verfolgen einen Erziehungs- statt Vergeltungsgedanken — eine fundierte Verteidigung ist trotzdem unverzichtbar.

    Ihre Vorteile mit Kanzlei Skana

    • Spezialisierte Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden
    • Vertretung vor dem Jugendgericht und der Jugendkammer
    • Schutz vor Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafe
    • Erfahrung mit Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe
    • Diskrete und einfühlsame Beratung — auch der Eltern
    • Bundesweite Vertretung
    • Kurzfristige Termine bei Untersuchungshaft
    • Telefonservice täglich 8 – 20 Uhr

    Erziehung statt Bestrafung

    Bei Jugendlichen steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Die Sanktionen reichen von Erziehungsmaßregeln (Weisungen, Hilfe zur Erziehung) über Zuchtmittel (Verwarnung, Auflagen, Jugendarrest) bis hin zur Jugendstrafe. Wir streben das mildeste angemessene Mittel an.

    Heranwachsende — JGG oder Erwachsenenstrafrecht?

    Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren entscheidet das Gericht im Einzelfall, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Das Jugendstrafrecht ist meist günstiger — wir argumentieren überzeugend dafür.

    Strafunmündigkeit unter 14

    Kinder unter 14 Jahren sind gemäß § 19 StGB strafunmündig. Trotzdem kann es zu polizeilichen Befragungen oder familiengerichtlichen Maßnahmen kommen. Auch hier beraten wir Sie und Ihr Kind.

    Ihr Anwalt

    Warum Rechtsanwalt Sven Skana?

    Seit über 25 Jahren ist Sven Skana als Anwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig — mit über 5.000 erfolgreich vertretenen Mandanten bundesweit. Er kennt die Taktiken von Polizei und Staatsanwaltschaft, deckt Verfahrensfehler auf und verteidigt Sie kompromisslos.

    • Über 25 Jahre Erfahrung im Strafrecht
    • Bundesweite Vertretung ohne Mehrkosten
    • Erreichbar 7 Tage die Woche, 8–20 Uhr
    • Anwaltswechsel jederzeit ohne Zusatzkosten
    • Transparente Kosten — keine versteckten Gebühren
    Rechtsanwalt Sven Skana

    Häufige Fragen

    Antworten auf Ihre Fragen

    Bis zu welchem Alter gilt das Jugendstrafrecht?+
    Strikt für Jugendliche von 14 – 17 Jahren. Bei Heranwachsenden (18 – 20 Jahre) entscheidet das Gericht je nach Reifegrad und Tat über die Anwendung.
    Was sind Erziehungsmaßregeln?+
    Weisungen (z. B. Sozialstunden, Anti-Aggressions-Training) oder Hilfen zur Erziehung. Sie sind die mildeste Reaktion und erscheinen nicht im Führungszeugnis.
    Was sind Zuchtmittel?+
    Verwarnung, Auflagen (Schadenswiedergutmachung, Geldbuße) oder Jugendarrest (bis zu vier Wochen). Auch sie zählen nicht als Vorstrafe im klassischen Sinn.
    Wann droht Jugendstrafe?+
    Bei schwerer Schuld oder schädlichen Neigungen — als Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (in Ausnahmefällen 15). Wir kämpfen entschieden um Bewährung.
    Erscheint die Jugendstrafe im Führungszeugnis?+
    Nicht jede. Verurteilungen unter 90 Tagessätzen oder Jugendstrafe unter zwei Jahren mit Bewährung erscheinen meist nicht im einfachen Führungszeugnis.
    Müssen die Eltern dabei sein?+
    Bei Jugendlichen werden die Erziehungsberechtigten regelmäßig informiert und haben Anwesenheitsrecht. Wir koordinieren die Beratung mit der Familie.
    Was ist Jugendarrest?+
    Eine kurzzeitige Freiheitsentziehung als Zuchtmittel — Freizeitarrest (Wochenende), Kurzarrest (1 – 4 Tage) oder Dauerarrest (bis 4 Wochen).
    Übernimmt die Rechtsschutzversicherung?+
    Im Jugendstrafrecht sind Eltern oft mitversichert. Wir prüfen die Deckung und übernehmen die Korrespondenz mit der Versicherung.
    Welche Rolle spielt die Jugendgerichtshilfe?+
    Sie erstellt einen Bericht über Persönlichkeit und soziale Situation des Jugendlichen, der die Strafzumessung erheblich beeinflusst. Wir bereiten unsere Mandanten auf das Gespräch vor.
    Kann eine Jugendstrafe getilgt werden?+
    Ja, je nach Strafhöhe nach unterschiedlichen Fristen. Auch eine vorzeitige Tilgung ist in bestimmten Fällen möglich.

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