Erkennungsdienstliche Behandlung
Erkennungsdienstliche Behandlung — Maßnahmen prüfen und abwehren
Die erkennungsdienstliche Behandlung umfasst Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden zur Erfassung von Identifikationsdaten — Fingerabdrücke, Lichtbilder, Handflächenabdrücke oder die Feststellung körperlicher Merkmale. Für solche Maßnahmen gelten strenge Vorschriften nach § 81b StPO. Wir prüfen, ob Sie sich erfolgreich dagegen wehren können.
Ihre Vorteile mit Kanzlei Skana
- Prüfung der Rechtmäßigkeit nach § 81b Abs. 1 oder Abs. 2 StPO
- Widerspruch und Klage gegen ED-Anordnungen
- Anträge auf Löschung der gespeicherten Daten
- Schutz Ihrer informationellen Selbstbestimmung
- Vertretung gegenüber Polizei und Verwaltungsgerichten
- Über 25 Jahre Erfahrung im Strafprozessrecht
- Bundesweite Vertretung
- Schnelle Reaktion bei kurzen Fristen
§ 81b StPO — zwei verschiedene Rechtsgrundlagen
Absatz 1 erlaubt die ED-Behandlung zu Zwecken des laufenden Verfahrens. Absatz 2 dient der Vorbeugung künftiger Straftaten — und wird häufig zu Unrecht angeordnet. Wir prüfen die Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit jeder Anordnung im Detail.
Welche Daten werden erhoben?
Typischerweise: Fingerabdrücke, Handflächenabdrücke, Lichtbilder (Frontal- und Profilaufnahmen), Beschreibung körperlicher Merkmale (Tätowierungen, Narben). DNA-Proben fallen unter § 81g StPO und unterliegen besonderen Voraussetzungen.
Löschung der Daten erreichen
Auch wenn die ED-Behandlung zunächst rechtmäßig war, kann später die Löschung beantragt werden — insbesondere bei Verfahrenseinstellung, Freispruch oder nach Ablauf bestimmter Fristen. Wir setzen Ihre Rechte gegenüber den Behörden durch.
Ihr Anwalt
Warum Rechtsanwalt Sven Skana?
Seit über 25 Jahren ist Sven Skana als Anwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig — mit über 5.000 erfolgreich vertretenen Mandanten bundesweit. Er kennt die Taktiken von Polizei und Staatsanwaltschaft, deckt Verfahrensfehler auf und verteidigt Sie kompromisslos.
- Über 25 Jahre Erfahrung im Strafrecht
- Bundesweite Vertretung ohne Mehrkosten
- Erreichbar 7 Tage die Woche, 8–20 Uhr
- Anwaltswechsel jederzeit ohne Zusatzkosten
- Transparente Kosten — keine versteckten Gebühren

Häufige Fragen
Antworten auf Ihre Fragen
Muss ich der Anordnung Folge leisten?+
Was ist der Unterschied zwischen § 81b Abs. 1 und Abs. 2 StPO?+
Kann ich gegen die Anordnung klagen?+
Wann werden meine Daten gelöscht?+
Was passiert bei Weigerung?+
Werden meine Daten an andere Behörden weitergegeben?+
Kann ich Akteneinsicht in meine ED-Daten erhalten?+
Gilt das auch bei Bagatelldelikten?+
Was passiert mit DNA-Daten?+
Wie schnell muss ich reagieren?+
Bewertungen blockiert
Zur Anzeige der Bewertungen benötigen wir Ihre Zustimmung zur Nutzung von Trustindex. Dabei werden Daten an Trustindex übertragen.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Termin vereinbaren
Erstberatung online buchen
Wählen Sie einen passenden Termin — wir rufen Sie an oder vereinbaren ein Videogespräch.
Online Erstberatung buchen blockiert
Zur Anzeige der Terminbuchung benötigen wir Ihre Zustimmung zur Nutzung von TidyCal. Dabei werden Daten an TidyCal übertragen.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.