Fernbleiben einer Hauptverhandlung als Corona-Kontaktperson?
Das Kammergericht musste sich im August 2021 damit auseinandersetzen, ob das unentschuldigte Fernbleiben in einer gerichtlichen Hauptverhandlung aufgrund eines Erstkontaktes mit einer corona-infizierten Person eine ausreichende Entschuldigung darstellt.
Das Gericht stellte hohe Anforderungen an die Entschuldigung — eine bloße Selbstauskunft genügt regelmäßig nicht. Atteste oder behördliche Quarantäneanordnungen sind in der Regel notwendig.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt mit dem geschilderten Fall deckt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sven Skana
Anwalt für Strafrecht
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