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    Strafprozessrecht

    Besteht Fluchtgefahr bei einem nicht-vorbestraften Asylbewerber?

    Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat sich in einem Beschluss aus dem Oktober 2021 mit dem Untersuchungshaftgrund der Fluchtgefahr beschäftigt. Das Gericht musste darüber entscheiden, ob eine Fluchtgefahr bei einem nicht-vorbestraften Asylbewerber automatisch anzunehmen ist.

    Eine pauschale Annahme der Fluchtgefahr allein wegen des Aufenthaltsstatus ist nicht zulässig. Es bedarf einer Einzelfallprüfung, die soziale Bindungen, familiäre Verhältnisse und das bisherige Verhalten berücksichtigt.

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt mit dem geschilderten Fall deckt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Sven Skana
    Anwalt für Strafrecht

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