Zurück zu Aktuelles
    Strafprozessrecht

    Nachträgliche Zeugnisverweigerung als klassisches Beweisverwertungsverbot

    Das Landgericht Oldenburg hatte im Februar 2022 eine klassische Fallgestaltung zum Zeugnisverweigerungsrecht von Eheleuten zu entscheiden, welches sich aus § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO herleiten lässt.

    Wird die Aussage zunächst gemacht und später von einem Zeugnisverweigerungsberechtigten widerrufen, greift in der Regel ein umfassendes Beweisverwertungsverbot. Die ursprüngliche Aussage darf dann im Verfahren nicht verwertet werden.

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt mit dem geschilderten Fall deckt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Sven Skana
    Anwalt für Strafrecht

    Sie haben Fragen zu diesem Thema?

    Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich von Fachanwalt Sven Skana prüfen. In der Regel übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung alle Kosten.