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    Strafprozessrecht

    „Ne bis in idem“ — Ist die Vollstreckung nach einer Doppelbestrafung gedeckt?

    Das Amtsgericht Reutlingen hatte sich mit einem grundlegenden deutschen Rechtsgrundsatz auseinanderzusetzen: dem Verbot der Doppelbestrafung („Ne bis in idem“). Es geht um die Zulässigkeit der Vollstreckung einer Geldstrafe, wenn der Verurteilte bereits in anderer Sache rechtskräftig verurteilt wurde.

    Der Grundsatz schützt davor, wegen derselben Tat zweimal verfolgt oder bestraft zu werden. In der Praxis sind die Konturen jedoch oft schwer zu ziehen — insbesondere bei Tateinheit und natürlicher Handlungseinheit.

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt mit dem geschilderten Fall deckt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Sven Skana
    Anwalt für Strafrecht

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