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    Allgemeines Strafrecht

    Verfolgung von Ärzten aufgrund Corona-Attest zur Maskenbefreiung

    Die Corona-Pandemie wütete bald zwei Jahre lang in Deutschland und auch die Justiz musste sich mit dieser neuen Infektionskrankheit auseinandersetzen. Im Herbst 2021 hat man vermehrt festgestellt, dass Staatsanwaltschaften gegen Ärzte ermittelten, die Maskenbefreiungsatteste ohne hinreichende Untersuchung ausgestellt haben sollen.

    Strafrechtlich kann dies den Tatbestand des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) erfüllen. Die Verteidigung muss hier besonders sorgfältig prüfen, ob eine ärztliche Untersuchung tatsächlich unzureichend war.

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt mit dem geschilderten Fall deckt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Sven Skana
    Anwalt für Strafrecht

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