Kosten & Erstberatung, Vergütung des Rechtsanwalts bei Rechtsberatung

Wie hoch sind die Kosten der Erstberatung eines Rechtsanwalts?

Grundsätzlich richtet sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und des GKG (Gerichtskostengesetz). Auch Honorarvereinbarungen sind gesetzlich zulässig und werden dann abgeschlossen, wenn sich der ratsuchende Mandant und der Anwalt darüber einig sind, dass der Arbeitsaufwand im konkreten Fall von den gesetzlichen Gebühren nicht ausreichend abgedeckt wird. Sollten Sie genau wissen wollen, welche Kosten auf Sie zukommen, so fragen Sie uns einfach – natürlich unverbindlich und gern auch per E-Mail. Hierüber informieren wir Sie gern im Detail – gerade auch im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Kosten-Nutzen-Risiko.

Sofern der Ratsuchende über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann mit der vollen Kostenübernahme der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren, aber auch der Gutachterkosten und sogar aller staatlichen Kosten des Strafverfahrens gerechnet werden!

Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems bieten wir für Privatpersonen in der Regel bereits zum Preis von 190 € inkl. USt. bis zu 250 € an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.

  • In Höhe von 190 € bis 250 € werden die Kosten einer Beratung in der Regel auch ohne weiteres von einer Rechtsschutzversicherung getragen.

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