Allgemeines Strafrecht | Sven Skana, Fachanwalt für Strafrecht

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Erkennungsdienstliche Behandlung

Rechtsanwalt Sven Skana – Ihr Spezialist für Strafrecht in Berlin

Rechtsanwalt und Spezialist für Strafrecht Sven Skana vertritt Sie mit praktisch 20-jähriger Erfahrung als Strafverteidiger in Berlin und bundesweit auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts. Rechtsanwalt Skana ist zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht. Unsere Kerngebiete sind:

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Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht wird als Sonderstrafrecht bei jungen Tätern angewendet. Nach gegenwärtiger Rechtslage in Deutschland sind Kinder vor dem vollendeten 14. Lebensjahr strafunmündig (§ 19 StGB), während das Jugendgerichtsgesetz zwischen dem 14. bis 17. Lebensjahr angewendet wird. Heranwachsende zwischen dem 18. bis 20. Lebensjahr können je nach Einsichtsfähigkeit nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Dabei ist der Erziehungsaspekt grundlegender Maßstab. Die Möglichkeiten der Strafverfolgung sind vielfältig und abgestuft ausgestaltet. Nur so lässt sich eine erzieherische Wirkung erzielen. Es gehören unter anderem soziale Trainingskurse wie das Anti-Gewalt-Training dazu oder der Täter-Opfer-Ausgleich.

Der Gedanke, dass Kinder und Jugendliche nur begrenzt die Konsequenzen einer Straftat überblicken oder diese überhaupt als solche erkennen können, ist im Strafrecht sehr alt. Schon im römischen Recht wandte man daher so etwas wie ein Kinder- und Jugendstrafrecht an. Weiter lesen …

Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht kommt bei bestimmten Verstößen im Straßenverkehr zum Einsatz, die über eine Ordnungswidrigkeit hinausgehen. Dazu gehören überwiegend:

  • Trunkenheit oder Drogen am Steuer
  • Nötigung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrerflucht
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Kennzeichenmissbrauch
  • unterlassene Hilfeleistung

Eine Ausweitung erfolgte ab 2017 durch die Einordnung von illegalen Autorennen als Verkehrsstraftat, zuvor wurden diese nur als Ordnungswidrigkeit geahndet. Darüber hinaus gibt es einige seltenere Verstöße, die ebenfalls durch das Verkehrsstrafrecht geahndet werden, darunter das Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz und die Hinterziehung der Kfz-Steuer. Nach einer erheblichen Verkehrsstraftat wird meistens eine MPU (eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet. Übliche Folgen sind zudem neben Punkten in Flensburg und Geld- oder Gefängnisstrafen das Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Weiter lesen …

Betäubungsmittelstrafrecht

Die Basis für das Betäubungsmittelstrafrecht ist das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), welches viele Arten des Umgangs mit Betäubungsmitteln unter Strafe stellt. Dazu gehören:

  • Herstellen
  • Anbauen
  • Vertreiben
  • Erwerb
  • Besitz

Der Konsum von Betäubungsmitteln ist straffrei. Er setzt zwar den Besitz voraus, doch diesen müssen die Ermittlungsbehörden nachweisen. Wer also auf einer Party zum Drogenkonsum eingeladen wird (und das gerichtsfest belegen kann), könnte straffrei ausgehen. Darüber hinaus gibt es für die Anwendung von manchen Betäubungsmitteln zu medizinischen Zwecken eine behördliche Erlaubnis. Für das Strafmaß sind die Mengen und Arten der Betäubungsmittel relevant. Straftaten mit Marihuana, Haschisch und Ecstasy werden milder geahndet als mit Heroin und Kokain. Die Mengen sind vor allem beim Handel sehr entscheidend. Das Strafmaß kann bis zu einer 15-jährigen Gefängnisstrafe reichen. Bei geringen Mengen zum Eigenverbrauch mit zusätzlich geringem Wirkstoffgehalt kann die Strafverfolgung sogar ganz unterbleiben. Die strafwürdige Menge definieren die deutschen Bundesländer verschieden. Weiter lesen …

Nebenklagevertretung

Die Nebenklagevertretung für die Opfer von Straftaten bedarf solider anwaltlicher Expertise. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann auf Befragungen durch die Gegenseite und auf unzulässige Beweisanträge effizient reagieren, auch kennt er die aktuellen Entwicklungen im Strafrecht. Zur Nebenklagevertretung gehören menschliches Einfühlungsvermögen und das Ausschöpfen strafprozessualer Möglichkeiten, mit denen unter anderem Ansprüche schon im Strafverfahren und nicht erst in einem zweiten Zivilverfahren durchzusetzen sind. Die Opferrechte wurden im deutschen Strafrecht zuletzt gestärkt. Ein Nebenklagevertreter kann nun die Akteneinsicht schon im Ermittlungsverfahren beantragen. Weiter lesen …

Erkennungsdienstliche Behandlung

Durch die erkennungsdienstliche Behandlung erfasst die Polizei biometrische Daten entweder eines Tatverdächtigen oder einer Person, deren Identität festzustellen ist. Letzteres geschieht beispielsweise im Rahmen der Erfassung von Asylsuchenden. Anlassbezogen können neben den üblichen Personendaten (Name, Wohnort, Geburtsdatum, Lichtbild und sonstige Angaben im Ausweis) folgende Daten erfasst werden:

  • Körperhöhe und -gewicht
  • Finger- und Handflächenabdrücke
  • Tonaufnahmen von gesprochenen Worten
  • DNA-Abstrich (Mundhöhlenabstrich)
  • besondere körperliche Merkmale (Muttermale, Narben, Sommersprossen, Tätowierungen)

Gegen die erkennungsdienstliche Behandlung ist ein Einspruch möglich, den wir für Sie einlegen können. Wir prüfen den Hintergrund der ED-Behandlung und gehen dann angemessen vor. Weiter lesen …