Straftäter verletzen häufig ihre Opfer schwer. Der Täter wird zwar bestraft – das Opfer bleibt dabei ohne Opfervertretung/ Nebenklage aber unberücksichtigt.
Die individuelle Bestrafung eines Täters ändert dann nichts an der Situation eines Geschädigten. Für das verletzte Opfer bedeutet dies eine hohe psychische Belastung und ein Gefühl der Ohnmacht. Auch bleiben Opfer von Straftaten meist mit finanziellen Problemen (Sachschäden, Gesundheitsschäden, Krankenhausaufenthalt, psychiatrische Behandlung, usw.) zurück. Hier hilft eine sogenannte Nebenklage des Opferanwalts. Ein verletztes Strafrechtsopfer oder Hinterbliebene haben nämlich die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren (welches sich gegen den Täter richtet) anzuschließen und sich hierbei von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dadurch bietet sich nun die Gelegenheit, die belastende Opferrolle ablegen zu können und dem schädigenden Straftäter als Ankläger gegenüberstehen zu können und ihn sozusagen auch persönlich zur Verantwortung zu ziehen.
Rechtsanwalt der Nebenklage/ Opfervertretung
Wir blicken auf fast 20-jährige Erfahrung zurück. Die Chance, sich gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt aktiv in der Strafverhandlung gegen den Täter durch ein Anwesenheitsrecht, Fragerecht, Akteneinsichtsrecht, Rechtsmittelrecht teilzunehmen, ist ein gewaltiger Vorteil für Sie. Sie können nun aus der Opferrolle herauskommen und an der Aufarbeitung der Straftat mitwirken. Plötzlich haben Sie das Geschehen selbst in der Hand und nicht mehr der Täter!
Welche Vorteile bieten sich für Sie und wer trägt bei der Nebenklage die Kosten des Rechtsanwalts?
- Grundsätzlich hat ein verurteilter Angeklagter die Kosten zu tragen
- alternativ: Ihre eigene Rechtsschutzversicherung übernimmt die Verfahrenskosten
- wir sorgen für Sie Schadensersatz sowie Schmerzensgeld
- wir beraten über ihre Rechte als Opfer
- wir nehmen für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte
- wir vertreten Ihre Interessen in der Gerichtsverhandlung
- wir zeigen im Gerichtstermin Ihre Sicht als Opfer auf
Das Nebenklagerecht – Recht und Stimme der Opfer
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, leidet häufig in erheblichem Maße an den Folgen. Gedanklich konfrontieren sie sich zumeist täglich mit sich selbst, mit Tat und Täter. In Einzelfällen versuchen sie die Schuld sogar bei sich selbst zu suchen. Allerdings schützt jede nicht angezeigte Tat lediglich den Täter, niemals das Opfer. Eine sehr wichtige Hilfeleistung bietet der Opferschutz in Form der Nebenklagevertretung. Die Nebenklage ist sehr wichtig, um das Erlebte zu verarbeiten. Die Ansicht, wonach mehr für Täter als für Opfer getan werde, widerlegen die engagierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich auf das Opferrecht spezialisiert haben, tagtäglich. Die Nebenklage ist wichtig, um das Strafverfahren aktiv mit zu gestalten. Dadurch werden die Rechte des Opfers deutlich erweitert, das ansonsten in der Regel ausschließlich als Zeuge befragt wird.
Wer ist zur Nebenklage berechtigt?
Nicht jedes Opfer einer Straftat hat automatisch das Recht, an einem Strafverfahren gegen den oder die Täter aktiv mitzuwirken. Nebenklageberechtigt sind Verletzte einer rechtswidrigen Straftat, wenn die Tat im Katalog des § 395 StPO genannt wird. Klassischerweise zählen Körperverletzungs-, Tötungs- und Misshandlungsdelikte zu den häufigsten Delikten, aufgrund derer der Antrag auf Zulassung der Nebenklage gestellt wird. Durch die Konzentration auf bestimmte Vergehen und Verbrechen soll der Opferschutz systematisch gestärkt werden, indem auch Gerichte und Ermittlungsbehörden fokussiert urteilen können. Würden auch „kleinere“ Vergehen, wie zum Beispiel der Hausfriedensbruch, zur Nebenklage berechtigen, wären die staatlichen Organe schlichtweg überlastet. Opferschutz bedeutet aber gerade auch, dass sich die involvierten Personen und Institutionen ein angemessenes Zeitkontingent setzen können.
Welche Vorteile bietet die Nebenklagevertretung?
Wurde dem Antrag auf Nebenklage, der idealer weise direkt über den Rechtsanwalt gestellt wird, zugestimmt, erhält das Opfer eine deutlich stärkere Position. Aus einem Zeugen wird durch die Nebenklage ein aktiver Prozessbeteiligter, der im Wesentlichen dieselben Rechte genießt, wie die übrigen Verfahrensbeteiligten (vor allem Staatsanwaltschaft und Verteidigung des Täters).
Anwesenheitsrecht
Ein wesentlicher Vorteil ist das dauerhafte Anwesenheitsrecht des Opfers während der Verhandlung. Als Zeuge darf das Opfer einer Straftat vor der Befragung nicht im Gerichtssaal anwesend sein. Als Nebenkläger muss es den Prozess allerdings vollständig verfolgen dürfen. Das gilt selbst dann, wenn das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wird.
Befangenheitsantrag
Außerdem darf der Nebenkläger Befangenheitsanträge stellen. Besteht zum Beispiel der Verdacht, dass der entscheidende Richter befangen ist, führt ein erfolgreicher Antrag dazu, dass ein anderer Richter die Verhandlung leiten und schließlich auch das Urteil sprechen muss. Dasselbe gilt für befangene Sachverständige oder Schöffen.
Fragerecht
Besonders hervorzuheben ist auch das eigene Fragerecht des Nebenklägers. Er darf bei Zeugen- oder Sachverständigenbefragung sowie der Vernehmung des Angeklagten selbst von seinem Fragerecht Gebrauch machen. Dieses Recht besteht demnach nicht grundsätzlich. Erst durch die Nebenklagevertretung gestaltet der Nebenkläger das Verfahren aktiv mit und kann effektiv zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen.
Beweisantrag und weitere Anträge
Besonders wichtig ist auch das Recht, eigene Beweisanträge stellen zu dürfen. Ohne Nebenklage muss ein Opfer möglicherweise tatenlos dabei zusehen, wie entscheidende Beweise gar nicht berücksichtigt werden. Selbstverständlich haben Staatsanwaltschaft und Gericht eine Aufklärungspflicht. Allerdings waren Sie zum Tatzeitpunkt regelmäßig nicht am Tatort. Es ist daher niemals ausgeschlossen, dass sie etwas Wichtiges (unerkannt) übersehen. Ferner können Nebenkläger einen Antrag zum Ausschluss der Öffentlichkeit stellen. Ebenfalls möglich ist der Antrag, dass der Angeklagte während der Vernehmung von Opferzeugen den Gerichtssaal verlassen muss. Opfer dürfen nicht eingeschüchtert werden oder verängstigt sein. Ansonsten droht eine unvollständige oder sogar unwahre Aussage, um keinerlei Nachteile zu befürchten.
Nebenklagevertretung – Rechtsmittel einlegen
Zuletzt ist die Nebenklagevertretung über einen versierten Rechtsanwalt immer empfehlenswert, weil sie das Recht hat, Rechtsmittel gegen ein ergangenes Urteil einzulegen. Ist der Nebenkläger mit dem Urteilsspruch nicht zufrieden, beispielsweise weil er ein höheres Strafmaß gefordert hat, muss er sich nicht auf die Staatsanwaltschaft verlassen. Er kann das Urteil selbst angreifen.
Opferrechtler beraten und vertreten im Nebenklageverfahren
Wir bieten mit der Nebenklage/ Opfervertretung unseren Mandanten eine wertvolle Stütze. Wir begleiten sie durch das gesamte Verfahren. Dadurch wird dem Opfer eine erhebliche Last genommen. Sie kämpfen nicht allein für eine gerechte Verurteilung. Bevor der Prozess begonnen hat, ist es auch möglich, Betroffene auch bei polizeilichen Befragungen zu begleiten. Wir verschriftlichen die Aussagen, damit tatsächlich nichts vergessen wird. Falls sich das Opfer noch gar nicht getraut hat, bei der Polizei Strafantrag oder Strafanzeige zu stellen, übernehmen wir auch diese Aufgabe. Die Nebenklage ist ein sehr wichtiger Schritt, um das Erlebte dauerhaft verarbeiten zu können. Wir stehen unseren Mandanten dabei in jeder Verfahrenslage zur Seite.