Verkehrsstrafrecht | Sven Skana, Fachanwalt für Strafrecht
Verkehrsstrafrecht | Sven Skana, Fachanwalt für Strafrecht

Sie haben völlig überraschend einen Anhörungsbogen, einen Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl bzw. eine Anklageschrift erhalten?

Auch hier sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen- auch wenn Sie sich unschuldig fühlen! Rufen Sie die Polizei auch nicht zurück und stellen Sie dort Ihr Fahrzeug auch nicht vor. Lassen Sie als erstes einen Anwalt die Akteneinsicht vornehmen und äußern Sie sich ggf. erst dann über Ihren Anwalt.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Eine Geldstrafe oder Geldbuße, die Eintragung von Punkten, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis – mit der juristischen Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht können diese Dinge meist noch verhindert werden.

Bei Verkehrskontrollen und Unfällen wendet die Polizei Drogen-Schnelltests an. Selbst geringe Drogenmengen in Schweiss, Speichel oder Urin können damit nachgewiesen werden. Gleich nach diesem Drogenvortest folgt dann der Bluttest durch einen Arzt im Krankenhaus oder auf der Polizeiwache.

Bei Drogen am Steuer droht ein Strafverfahren. Auch droht zusätzlich der dauerhafte Führerscheinentzug. Wann kann ich meinen meinem Führerschein wiederbekommen und muss ich dann eine MPU machen?

Juristischer Beistand vom Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht

Auch hier gilt: Wir haben praktisch 20 Jahre Erfahrung und lassen unsere guten Kontakte zu Richtern, Behörden und Verkehrs-Psychologen sowie Drogenscreeninginstituten spielen, um eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie für Sie zu entwickeln.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Den Grundgedanken des Verkehrsrechts drückt der in § 1 StVO (Straßenverkehrsordnung) ausgesprochene Appell an die gegenseitige Rücksichtnahme unter Verkehrsteilnehmern aller Art aus. Verkehrsrechtliche Vorschriften finden sich im Verwaltungsrecht, im Recht der Ordnungswidrigkeiten, im Strafrecht und im Zivilrecht. Verwaltungsrechtliche Bestimmungen regeln, welche Anforderungen an Fahrzeuge und an ihre Fahrer gestellt werden, wenn sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht regulieren und das Zivilrecht sorgt für Schadensausgleich nach Unfällen.

Zulassung eines Fahrzeugs

Jedes zulassungspflichtige Kraftfahrzeug muss mit einem gültigen Kennzeichen ausgestattet sein. Der offizielle Stempel bestätigt die Rechtsgültigkeit und macht das Kennzeichen zu einer Urkunde, die nicht eigenmächtig verändert werden darf. Auf dem KfZ-Kennzeichen wird die TÜV-Plakette aufgeklebt, die anzeigt, wann das Fahrzeug wieder zur technischen Hauptuntersuchung angemeldet werden muss. Weitere Voraussetzung für die Kennzeichenzuteilung ist der Bestand einer KfZ-Haftpflichtversicherung. Wer mit einem ungültigen Kennzeichen oder ganz ohne Kennzeichen fährt oder wer nicht darauf achtet, dass die Hauptuntersuchung längst fällig war, muss mit Bußgeldforderungen zwischen 25 € und 75 € sowie mit der Eintragung eines Punktes in das Flensburger Zentralregister rechnen.

Fahrerlaubnis/ Führerschein

Der Fahrer eines Kraftfahrzeuges muss über eine gültige Fahrerlaubnis, den Führerschein verfügen. Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat. Das gilt sowohl für Personen, die noch nie einen Führerschein hatten, als auch für solche Fahrer, denen der Führerschein vorübergehend oder dauerhaft entzogen wurde. Bei einem befristeten Fahrverbot bekommt der Inhaber seinen Führerschein nach Fristablauf zurück. Wurde der Führerschein durch Gerichtsurteil oder durch Verwaltungsakt entzogen, muss der Betroffene nach Ablauf der Sperrfrist die Ausstellung eines neuen Führerscheins beantragen.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Vor der Neuausstellung der Fahrerlaubnis kann die Verwaltungsbehörde den Nachweis der notwendigen „Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen“ verlangen. Berechtigte Zweifel an dieser Eignung bestehen, wenn der Führerschein wegen eines Alkoholdelikts entzogen wurde, also einem Delikt aus dem Betäubungsmittel Strafrecht. Auch dann, wenn wiederholte Ordnungswidrigkeiten oder ein Gewaltdelikt, das Probleme mit der Aggressionskontrolle erkennen ließ, zum Führerscheinentzug führten, ist die Anordnung einer „medizinisch-psychologischen Untersuchung“ (MPU), umgangssprachlich gerne als „Idiotentest“ bezeichnet, möglich.

Bußgeldbescheid

Das Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält die verkehrsrechtlichen Bestimmungen, die vom Verkehrsteilnehmer eingehalten werden müssen. Bei Zuwiderhandlung gegen Verkehrsregeln droht ein Bußgeldverfahren. Das Verfahren beginnt mit der Übersendung eines Anhörungsbogens. In leichteren Fällen wird gleichzeitig die Möglichkeit eingeräumt, das Verfahren durch fristgerechte Zahlung eines Verwarngeldes zu beenden. Wenn keine Verwarnung ausgesprochen wird, muss der Anhörungsbogen mit Angaben zu den Personalien zurückgesandt werden. Es besteht keine Pflicht, zum Tatvorwurf Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist aber möglich.
Hat die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen, wird das Verfahren entweder eingestellt oder es wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Gegen den Bußgeldbescheid kann der Adressat innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Es empfiehlt sich in einem solchen Fall, den Kontakt zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt herzustellen. Ich berate Sie gerne darüber, welche Erfolgsaussichten es hat, sich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren. Nach dem Einspruch wird der Vorgang von der Ermittlungsbehörde noch einmal überprüft. Ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine Änderung oder Einstellung, wird das Verfahren an den Strafrichter abgegeben. Der Strafrichter bestimmt einen Termin für die Hauptverhandlung.

Abwicklung von Unfallschäden

Ist ein Verkehrsunfall geschehen, hat die Klärung der Frage nach dem Verschulden nicht nur ordnungsrechtliche Bedeutung. Der Verursacher eines Verkehrsunfalls, bei dem Sachschaden entstanden ist und möglicherweise auch Menschen verletzt wurden, haftet für den Ersatz entstandener Schäden. Grundsätzlich kommt die KfZ-Haftpflichtversicherung für die Schäden auf, für die ihr Versicherungsnehmer einzustehen hat. Hat der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich herbeigeführt oder ist er unter Einfluss von Alkohol gefahren, kann die Versicherung die zunächst verauslagten Beträge von ihm zurückverlangen.
Für eigene Schäden kommt die KfZ-Haftpflichtversicherung nicht auf. Schäden am eigenen Fahrzeug werden nur dann reguliert, wenn eine gesonderte KASKO-Versicherung besteht. Schäden, die die Insassen des Fahrzeugs erlitten haben, können von einer Insassenversicherung übernommen werden, wenn eine solche abgeschlossen worden ist.