Deutsche Justiz versteigert nun sichergestellte Bitcoins auf eigenem Online-Auktionsportal

 In Veröffentlichungen
Viele Spekulanten gehen davon aus, dass die Kryptowährung wie der „Bitcoin“ eine neue Ära der Währungen einleitet

Vom rasanten Anstieg des Kurses der Krypto-Währung „Bitcoin“ profitiert nun endlich auch die deutsche Staatskasse. Seit Montag, dem 25.10.2021 werden Pakete der digitalen Währung auf dem Online-Auktionsportal der deutschen Justiz angeboten. Insgesamt handelt es sich um eine Gesamtsumme von 215 Bitcoins, welche aktuell ca. einen gemeinsamen Vermögenswert von 11 Millionen Euro abbilden.

Die meisten sichergestellten Bitcoins stammen aus gelösten Fällen von Drogenhandel im sogenannten Darknet. Dort wird die Kryptowährung aufgrund ihrer gesteigerten Anonymität gerne genutzt, um auf illegalen Handelsplätzen Drogen zu bezahlen, welche im Anschluss an die Hausadresse des Käufers versendet werden. Werden die Betreiber einer solchen Seite oder eines solches Online-Shops von der Polizei geschnappt, so werden umgehend auch alle informationstechnischen Geräte sichergestellt. Aufgrund diesen Umständen findet man meistens auch die digitale Kryptowährung Bitcoin auf den Festplatten der Drogendealer.

Coins werden auf sogenannten digitalen Geldbeuteln gespeichert (=Wallets)

Die Coins befinden sich dort in sogenannten „Wallets“ (dt.: Geldbeutel), welche meist mit starken Passwörtern gesichert sind. Um an diese Passwörter zu kommen, bietet man den Drogendealern meist einen Strafnachlass an, kann in einem solchen Fall jedoch die Bitcoins vollständig beschlagnahmen und im günstigsten Fall bei Auktionen sogar davon profitieren.

Kurios: Die 215 Bitcoins, welche seitens der Justiz versteigert werden, wurden sogar zum Teil über dem aktuellen Marktwert verkauft. So wechselte ein Bitcoin, welcher bei Ende der Auktion lediglich 54.000 € wert war für 56.000 € den Besitzer. Warum diese Gebote sogar höher als der Marktwert angelegt sind, kann auch die zuständigen Staatsanwälte nicht beantworten. Sie spekulieren darauf, dass man eventuell für eine erhöhte Sicherheit der garantierten Lieferung durch den Staat einen kleinen Bonus zahlen würde.

Da es sich um sehr wertvolle „Gegenstände“ handelt, darf es auch am Sicherheitskonzept nicht mangeln. Damit keine Hacker irgendwelche Datenpakete abfangen können, um dann den Zugriff auf die digitalen „Wallets“ zu ermöglichen, auf welchen die Bitcoins gelagert sind, wurden diese analog abgesichert. Mit sogenannten Hardware-Wallets und den dazugehörigen Passwörtern, welche in doppelt versiegelten Umschlägen auf Papier gelagert werden, soll der Datenklau der Vermögenswerte weitestgehend verhindert werden. Die Datenpakete selbst gelten dank der sogenannten Blockchain-Technologie als nicht kopier- und fälschbar.

Umwandlung birgt juristische Risiken

So mancher wird sich fragen, wieso die Justiz nicht den einfacheren Weg wählt und die beschlagnahmten Coins direkt an einer Umtauschbörse in echte Euros verwandelt. Zu dieser Frage kam es behördenintern zahlreiche Gutachten, welche jedoch alle zu dem Ergebnis kamen, dass eine direkte Verwertung der Bitcoins an einer Umtauschbörse nicht rechtmäßig wäre. Aus rechtlichen Gründen müsse man hier auch wie bei anderen sichergestellten Wertgegenständen verfahren, nämlich die Verwertung der Sache ohne Umwandlung.

Deshalb bietet die Justiz nun verschiedene Größenpakete der Bitcoins zum Verkauf an. Zwischen 0,1 (ca. 5.000 €), 0,5 (ca. 25.000 €), einem oder zehn (500.000 €) Bitcoin kann man bieten. 

An diesem Beispiel ist die steigernde Digitalisierung der Justiz gut zu erkennen. Die Währung an sich ist noch nicht so etabliert, dass man Sie ohne weiteres für die Wirtschaftskasse nutzen kann. Es wird eine Umwandlung in Euro benötigt, was die Justiz mit der Auktion erfolgsversprechend eingeleitet hat.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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