Verwaltung der Erlöse eines Massenonlinebetruges – Haftstrafe für 59 – Jährigen

 In Veröffentlichungen
Die Geldwäsche ist ein Delikt im Strafgesetzbuch, welches nicht zu unterschätzen ist

Das Amtsgericht München hat sich im August 2021 mit einem 59 – jährigen Technikermeister aus München auseinandersetzen müssen, welcher wegen siebenfacher Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wurde. Zudem müsse er einen Wertersatz von ca. 320.000 € zahlen, was dem Erlös aus dem Online-Betruges entspricht.

Das Urteil fußt auf folgendem Sachverhalt:

Der Angeklagte gab an, im Jahre 2013 von indischen Mittelsmänner mehrere ausländische Callcenter beauftragt worden zu sein, Werbung für seine Firma zu machen, welche damit warb, Probleme auf gewerblichen Internetseiten zu beheben. Nachdem die Callcenter-Mitarbeiter einige Klienten für sich gewinnen konnten, gab der Angeklagte die Erbringung der Leistung lediglich vor und brachte die Opfer trotzdem dazu, Zahlungen in Vorkasse auf die vom Angeklagten eingerichteten Konten zu leisten.

Dies ging so weit, dass der Angeklagte bestimmte Callcenter-Mitarbeiter von seiner Masche unterrichtete und diesen Anweisungen gab, sich im englischsprachigen Raum als Mitarbeiter des Microsoft Supportes bei PC-Besitzern zu melden, um diesen mitzuteilen, dass durch ihre Firewall ein Virus gemeldet werde, welches vom Support-Mitarbeiter durch die Auskunft der Zugriffscodes für den heimischen Computer gelöst werden könne. Als sich die Mitarbeiter dann durch die Preisgabe der Passwörter Zugriff auf den Home-PCs verschaffen konnten, haben diese bestimmte Dateien aktiviert, so dass dem Benutzer dauerhaft angezeigt wird, dass eine Lizenzerneuerung von Nöten ist und sich ohne diese der Computer von selbst löschen und alle Daten vernichten wird.

Als die Opfer dann bemerkten, dass es sich um eine Betrugsmasche handelte, versuchten Sie, die indischen Callcenter zu erreichen. Eine Problembehebung erfolgte jedoch nie.

Durch diese Vorgehensweisen konnte der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts von 2015 – 2017 ca. 1.825.000 € einnehmen. Er hat ca. 1.500.000 € an seine indischen Geschäftspartner weitergeleitet, der Rest wurde als seine Provision bezeichnet.

Die Sache flog auf, da sich letztendlich ein weltweit agierendes Netz von ca. 10.000 Geschädigten bei der Polizei gemeldet hat. Durch dieses hohe Betrugsaufkommen hat sich das US-amerikanische FBI eingeschaltet und die führenden Ermittlungen durchgeführt.

Obwohl der Angeklagte von den meisten Delikten Kenntnis hatte, so konnte man ihm nicht alles nachweisen. Er selbst stellt sich in seinem Geständnis auf den Standpunkt, dass er zwar mit den indischen Callcentern kooperierte, jedoch nicht wusste, welche Summe an Betrugsmaschen dort im Hintergrund liefen.

Dennoch war der Angeklagte in den meisten Punkten geständig und ersparte dem Gericht eine aufwendige Beweisaufnahme. Er war nicht vorbestraft und die Taten liegen in zeitlicher Hinsicht bereits lange zurück.

Zulasten des Angeklagten ist jedoch zu erwähnen, dass ein extrem hoher Schaden über die Zeit eingetreten ist, welcher nun in irgendeiner Art und Weise ersetzt werden muss. Obwohl der Verteidiger auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädierte war das Gericht aufgrund der immensen Schadenssumme und der kriminellen Energie über einen langen Zeitraum gezwungen, eine Haftstrafe anzuordnen.

Amtsgericht München, Urteil vom 09.08.2021 – 823 Ls 322 Js 21162

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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