Faustschlag gegen eigenen Sohn – Vater wegen Körperverletzung zu Bewährungsstrafe verurteilt
Das Amtsgericht München musste im Juli 2021 über einem 52 – jährigen Mann aus München richten, welcher einen Streit mit seinem Sohn anzettelte und dann handgreiflich wurde. Am Ende sah der Tatrichter in der Handlung des Vaters eine gefährliche Körperverletzung und verurteilte diesen zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten sowie einer Zahlung eines vereinbarten Schmerzensgeldes von 4.320 €.
Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 10.05.2020 gegen 00:30 kam es zwischen dem Angeklagten und seinem 18 – jährigen Sohn zu einem Streit, da dieser zu spät nach Hause gekommen ist. Nach einem intensiven Wortgefecht holte der Vater zum Faustschlag aus und traf seinen Sohn direkt ins Gesicht. Nach der Attacke warf er seinem Sohn noch ein mit Kleingeldmünzen befülltes Glas hinterher, verfehlte ihn jedoch glücklicherweise. Durch das Zersplittern des Glases an der dahinter befindlichen Wand kam es zu einer Schnittwunde am Unterarm seines Sohnes. Als wäre die Lektion noch nicht genug, nahm er seinen Sohn in den Schwitzkasten. Als der Sohn sich wehrte, nahm der Vater dessen Hand und schlug diese so derart gegen die Zimmerwand, dass er eine Mittelhandfraktur erlitt, welche bis zum Zeitpunkt der Verhandlung zweimal operativ behandelt werden musste.
Sohn musste operativ behandelt werden
Der Sohn leidet zeitweise noch an Schmerzen in der Hand, seine Bewegungsfähigkeit ist noch nicht vollständig hergestellt. Zudem hat er aufgrund der Operationen nun eine erkennbare Narbe.
Streit führte zum Auszug des Vaters
In seiner Aussage argumentiert der Vater seine Eskapade mit der Begründung, dass er nicht möchte, dass sein Sohn so spät unterwegs sei, da er Angst vor schlechtem Einfluss gegen ihn habe. Das Glas, in welchen sich die Münzen befanden, wollte er lediglich an die Wand werfen, jedoch nicht seinen Sohn treffen. Da der Streit derart eskalierte, haben die Mutter sowie der Sohn den Vater gebeten, die Wohnung zu verlassen und auszuziehen. Dabei hat der Vater die ersten drei Tage in seinem Auto genächtigt und ist dann in ein Hotel gezogen.
Der Vater hat sich bei Auszug an den Ersparnissen bedient
Nach der Aussage des Sohnes hatte der Auszug des Vaters jedoch einen bitteren Beigeschmack. Bei Verlassen des gemeinsamen Hauses nahm dieser wohl alle Ersparnisse der Familie gleich mit, so dass diesen in den ersten Wochen nicht viel zum Leben blieb. Seine Mutter musste sich aufgrund des Vorfalles in psychische Behandlung begeben, er konnte aufgrund der Fraktur seiner Hand seinen Handwerkerjob nicht mehr weitergehen und war auf die Krankengeldfortzahlung angewiesen. Laut eigenen Aussage war dies sein Motivationsgrund, die Sache gegen seinen Vater zur Anzeige zu bringen, so dass sein Vater nicht ohne Strafe davon komme.
Zugunsten des Angeklagten wurde sein Geständnis gewertet. Des Weiteren hat er vor Gericht und gegenüber seinem Sohn Reue gezeigt. Zudem hatte er keine Vorstrafen.
Zulasten des Angeklagten wiege jedoch die schwerwiegende Verletzung, welche er seinem Sohn unter Vorsatz zufügte, bloß weil sich dieser verspätet hat. Dies ließ der Tatrichter hinsichtlich der Bewährungsauflage nur gelten, falls dem Angeklagten eine Schmerzensgeldzahlung gegenüber seinem Sohn auferlegt werden kann, was der Fall war.
Amtsgericht München, Urteil vom 28.07.2021 – 812 Ds 252 Js 139684/2 –
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Hinweis:
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Sven Skana
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwalt für Strafrecht