Betrug hinsichtlich Beschaffung eines Anwalts aus dem Ausland – 85.000 € Schaden

 In Veröffentlichungen
Der Angeklagte hat das Vertrauen seiner Freunde ausgenutzt

Das Amtsgericht München hatte sich zum Auftakt im August 2021 mit einem exotischen Fall zu beschäftigen. Das Gericht verurteilte einen 45 – jährigen Putzmann aus München aufgrund eines Betruges zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten unter der Auflage, dass dieser eine begonnene Entzugstherapie nun weiter fortsetze.

Das Urteil fußt auf folgendem Sachverhalt:

Der Sohn der aussagenden Zeugin im Prozess wurde im Ende Oktober 2019 wegen des Vorwurfs eines begangenen Raubes auf dem Staatsgebiet Ungarn in Rumänien verhaftet. Aufgrund dessen wandte sich die Zeugin an eine Freundin von ihr, welche zugleich die Schwester des Angeklagten ist. Als die Geschichte besprochen wurde, kamen diese ins Gespräch und der Angeklagte bot der Freundin an, einen geeigneten Rechtsanwalt für ihren Sohn zu suchen und ihr zu helfen, diesen nach Deutschland zu bringen. 

Fiktiven Anwalt als Lockmittel für den Betrug genutzt

Der Angeklagte täuschte der Zeugin daraufhin vor, einen Anwalt vermitteln zu wollen und behauptet ihr gegenüber, dass der Anwalt immense Summen in Vorkasse fordert, um für die Verteidigung ihres Sohnes in Ungarn tätig zu werden. Zwischen dem 20.10.2019 und dem 07.01.2020 zahlte die Zeugin ca. 85.000 € an den Angeklagten. Um diese Zahlungen zu leisten, wandte Sie ihre vollständigen Ersparnisse auf und verschuldete sich bei diversen Freunden und Verwandten.

Drogensucht führte in die Kriminalität

Der Angeklagte nutzte dieses Geld, um seine angestaute Tablettensucht zu befriedigen. Nachdem die Sache aufgeflogen war, konnte er 50.000 € als Schadenswiedergutmachung an die Zeugin zurückzahlen. Das restliche Geld habe er in dieser Zeit für Schlaftabletten ausgegeben. Nach Angabe des Angeklagten konsumierte er dermaßen hohe Mengen des Beruhigungsmittels, dass diese unter normalen Umständen den Tod hervorgerufen hätten. Aufgrund der Anklage kam es zu einem kalten Entzug, welcher mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, jedoch unter therapeutischer Aufsicht durchgeführt wurde. 

Zudem legte sein Verteidiger eine Aufnahmebestätigung einer Therapieeinrichtung vor, in welcher sich der Angeklagte nach dem Ende der Verhandlungen stationär begeben möchte.

Die Geschädigten wurden im hohen Maße hintergangen

Trotz des Betäubungsmittelsmissbrauchs sah der Richter hier ein systematisches Ausnutzen der Geschädigten, welche sich aufgrund der schwierigen Lage mit ihrem Sohn in einer Zwickmühle befand und eine solche kriminelle Energie und Ausnutzung nicht vorhersah. 

Zugunsten des Angeklagten sprach jedoch sein vollumfängliches Geständnis und eine ausführliche Entschuldigung über seine Taten. Zudem konnte er eine Rückzahlung von 50.000 € leisten, welche der Geschädigten nun auch half, einen richtigen Anwalt für ihren Sohn zu beauftragen. Der Richter argumentiert, dass der Angeklagte die Tat wohl aufgrund eines bestimmten Suchtdruckes derart begangen hat, dass er sich in einer „Spirale“ befand, aus welcher er sich nicht selbst befreien konnte. 

Obwohl der Angeklagte bereits wegen Diebstahles, fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr sowie einer Urkundenfälschung verurteilt wurde, habe der Richter von einem Vollzug in einer Haftanstalt abgesehen. Eine Bewährung kann solange aufrechterhalten werden, wie der Angeklagte den Nachweis erbringen kann, dass er ohne Betäubungsmittel eine Resozialisierung erreichen kann.

Amtsgericht München, Urteil vom 05.08.2021 –  851 Ls 262 Js 174771/20 –

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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. 

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana 

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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