Internetphänomen „Drachenlord“ – Amtsgerichtlicher Prozess endet mit einer zweijährigen Haftstrafe

 In Veröffentlichungen
Das Streamen im Internet ist zu einer angesehenen Einnahmequelle herangewachsen

Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch hat den Youtuber „Drachenlord“ (mit wirklichem Namen: Rainer Winkler“) in allen Anklagepunkten für schuldig befunden und gegen ihn eine Haftstrafe von zwei Jahren verhängt. Die Verhandlung hat eine solche mediale Präsenz an den Tag geführt, dass die Verhandlung nicht wie üblich in den Räumlichkeiten des Amtsgerichtes Neustadt an der Aisch stattfinden konnte, sondern extra aus Sicherheitsgründen im Gebäude des Oberlandesgerichts Nürnberg durchgeführt wurde. 

Hr. Winkler ist kein unbeschriebenes Blatt

Der 32 – jährige Rainer Winkler wurde bereits im September 2019 aufgrund einer Pfefferspray – Attacke gegen einen sogenannten „Hater“ vor seinem Grundstück wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer siebenmonatigen Haftstrafe verurteilt, welche jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dies brachte den Youtuber jedoch nicht zur ausreichenden Vernunft. Bereits während seiner Bewährung kam es zu weiteren Delikten, u.a. zu mehrfachen Beleidigungen gegenüber anderen Personen sowie Polizisten und (gefährlichen) Körperverletzungen. 

Ganzes Dorf leidet unter Provokationen

Die meisten der Delikte geschahen direkt an seinem Grundstück in Emskirchen. Da er sich im Jahr 2014 von Internet-Usern immer weiter provozieren lassen habe, veröffentlichte er seine Wohnadresse und prahlte damit, die Internetprolls abzuwehren. Seit diesem Tag kommt es vermehrt zu Ruhestörungen und Randalen in dem kleinen Dorf in Mittelfranken. 

Schwerwiegend für die Verurteilung waren vor allem die Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzungen. Im Jahr 2019 kam es nach den Feststellungen des Gerichts kurz nach seiner ersten Verhandlung zu einem Ziegelsteinwurf gegen einen „Hater“, welcher sich zu nah an das Grundstück des Youtubers getraut und diesen belästigt hatte. Dieses Delikt wurde seitens Herrn Winkler geständig eingeräumt. 

Als weiterer gewichtiger Vorwurf kam ein Schlag mit einer metallenen Taschenlampe zum Tragen. Demnach soll Herr Winkler einen Unruhestifter mit einer solchen Taschenlampe derart auf den Kopf geschlagen haben, dass dieser medizinische Hilfe benötigte. Auch diese Tat wurde im Geständnis erwähnt. 

Des Weiteren habe er immer wieder Polizisten beleidigt, welche aufgrund von gemeldeten Ruhestörungen seitens der anliegenden Anwohner zur Hilfe eilten. 

Haftstrafe sei laut Aussage des Gerichts notwendig

Nach einer neunstündigen Verhandlung kam die Richterin zu dem Entschluss, dass aufgrund des vorherigen Bewährungsversagens und die Ignoranz nach der deutlichen Bitte, die Internetpräsenz seit der letzten Verhandlung zu verringern, eine Haftstrafe notwendig sei, um eine Resozialisierung zu erreichen. Dennoch sei dies kein „leichtes Urteil“, da Herr Winkler aufgrund der vielen Mobbingattacken gegen ihn einerseits als Täter sowie auch als Opfer angesehen werden müsse. Leider hat er sich jedoch immer wieder „selbst in die Schusslinie“ begeben und müsse nun die Konsequenzen dafür tragen. 

AdobeStock Foto-Nr.: 274383730

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. 

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana 

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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