Bekleben von Verkehrs und Hinweisschildern – Landauer muss neun Monate ins Gefängnis!

 In Veröffentlichungen

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat mit seinem Beschluss aus dem August 2021 die Revision über ein Urteil des Landgerichts Landau verworfen und demnach einen als „Fassadenschmierer“ bekanntgewordenen Mann aus dem Landauer Raum zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.

Dem Rechtsmittelprozess liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Mann, welcher in Landau sein Unwesen trieb, wurde bereits im Oktober 2020 vor dem Amtsgericht Landau in der Pfalz aufgrund gemeinschaftlicher Sachbeschädigung in mindestens zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, da er zuvor diverse Verkehrs – und Hinweisschilder im öffentlichen Raum mit selbst angefertigten Plakaten überklebt hat.

Mann bastelte riesige Transparente und beklebte damit die Verkehrs – und Hinweisschilder

Zudem war problematisch, dass die selbst angefertigten Transparente derart groß waren, dass die ursprünglichen Schildern nur noch kaum bis gar nicht mehr erkennbar waren. Als ob dies jedoch noch nicht genug wäre, hat der Mann zur Befestigung seiner „Kunstwerke“ einen extrem fest haftenden Kleber benutzt, welcher es nur mit einem extremen Aufwand ermöglichte, die Transparente wieder von den Schildern zu lösen.

Angeklagter ging den vollständigen Instanzenzug           

Das Urteil des Amtsgerichts konnte der Angeklagte nicht anerkennen und legte dagegen Berufung ein, wodurch der Fall an das Landgericht Landau an der Pfalz zur Entscheidung weitergereicht wurde. Nach erneuter Beweisaufnahme wurde im April 2021 das Ergebnis verkündet. Aufgrund der Berücksichtigung seiner aktuellen Lebenslage hat sich die Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf neun Monate reduziert.

Auch damit war der Beschuldigte jedoch nicht zufrieden und strebte eine Revision aufgrund der Verletzung von formellen sowie materiellen Rechts am Oberlandesgericht Zweibrücken an. Jedoch wurde auch dieses Rechtsmittel seitens der OLG – Richter einstimmig verworfen. Es gäbe nach Angabe der Juristen keine ausreichende Revisionsrechtfertigung für eine Nachprüfung des landgerichtlichen Urteiles bezüglich aufgetretener benachteiligender Rechtsfehler.

Auch Bagatelldelikte können Haftstrafe begründen

Aufgrund der Ablehnung der Revision am Oberlandesgericht Zweibrücken erwächst nun die Entscheidung des Landgerichts Landau in der Pfalz in Rechtskraft. Dies bedeutet, dass der Mann in absehbarer Zeit seine Haftstrafe von neun Monaten antreten muss.

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 17.08.2021 – 1 OLG 2 Ss 42/21 –

Stock-Foto Nr.: 30044862

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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