„Der Waldläufer von Oppenau“ – BGH bestätigt drei Jahre Haft

 In Veröffentlichungen

Der Bundesgerichtshof hat ein Jahr nach der Verurteilung gegen den „Waldläufer von Oppenau“ eine Revision des Angeklagten zurückgewiesen und somit das ursprüngliche Urteil der Vorinstanz bestätigt. Der Angeklagte muss somit eine dreijährige Haftstrafe antreten, da er wegen mehreren Waffendelikten sowie einer gefährlichen Körperverletzung gegen einen Polizeibeamten verurteilt wurde.

Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Im Juli 2020 hat sich der Angeklagte in einem Wald in der Nähe des Städtchens Oppenau in eine Waldhütte abgesondert. Der Mann war ein sogenannter „Prepper“. So wird eine Personengruppe bezeichnet, welche Waffen und Versorgungsgüter hortet, um sich für einen Bürgerkrieg oder eine nahende „Apokalypse“ vorzubereiten und autark für einen bestimmten Zeitraum zu überleben.

Durchsuchung der Hütte führte zur Eskalation

Als die Polizei aufgrund eines anonymen Tipps langwierige Ermittlungen startete, führte die Spur zur Waldhütte des Angeklagten. Als vier Polizeibeamte am 12. Juli 2020 die Hütte des „Waldläufers“ durchsuchen wollten, hat dieser einen Polizisten überwältigt und mithilfe einer Schreckschusswaffe die diesen als Geisel genommen. Die restlichen Polizeibeamten dachten, dass es sich um eine echte Schusswaffe handelt und haben so auf Aufforderung des Angeklagten ihre Dienstwaffen fallen gelassen.

5 – tägige Suchaktion führte letztendlich zum Erfolg  

Der Beschuldigte hat die Dienstwaffe der Polizeigeisel entwendet und ist mit dieser in den Wald geflohen. Nach der Flucht begann eine großräumige Suchaktion der Polizei, welche erst am fünften Tag erfolgreich verlief. Der Angeklagte wurde aufgrund von Fahndungsfotos und Suchaufrufen von einem Bürger gesichtet und der Polizei gemeldet. Als die Polizei erneut ein weiteren Waldteil durchkämmte, konnte der „Waldläufer“ vom Sondereinsatzkommando der Polizei eingekreist werden. Als diese die Festnahme durchführen wollten, hat der Angeklagte sich mit einer beigeführten Axt gewehrt und einem zugreifenden Polizeibeamten diese in den Fuß gerammt.

Landgericht Offenburg sprach vorinstanzliches Urteil

Das Landgericht Offenburg hatte den medienpräsenten Fall zu entscheiden. Der Angeklagte wurde letztendlich aufgrund der Geiselnahme des Polizeibeamten, mehreren Waffenbesitzdelikten sowie der gefährlichen Körperverletzung mit der Axt zum Nachteil eines SEK-Beamten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Gegen diese Entscheidung wandte sich der Verurteilte mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe. Die Sach – und Verfahrensrüge wurde jedoch seitens der Richter aus Karlsruhe als unbegründet verworfen. Der Senat konnte keinerlei Rechtsfehler der Vorinstanz feststellen.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.10.2021 – 1 StR 330/21 –

StockFoto-Nr.: 1083306429

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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