Bundesgerichtshof verwirft Revision der NSU-Angeklagten Beate Zschäpe

 In Veröffentlichungen
Hochsicherheitsmauern einer JVA

Die Richter des Bundesgerichtshofes mussten sich im August 2021 mit der Revisionsprüfung der wohl zurzeit „prominentesten“ Angeklagten Deutschlands auseinandersetzen. Nachdem das Oberlandesgericht München das NSU-Mitglied Beate Zschäpe zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt hat, legte ihre Verteidigung die Revision als Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ein.

Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Beate Tschäpe wurde im Juli 2018 vor dem Oberlandesgericht München wegen einer Vielzahl von verschiedensten schwersten Delikten zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Unter anderem wurde ihr versuchter Mord, versuchter besonders schwerer Raub, die besonders schwere räuberische Erpressung sowie die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischer Organisation nachgewiesen. Aufgrund der extrem hohen kriminellen Energie dieser Tathandlungen wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, welche eine anschließende Sicherheitsverwahrung der Angeklagten ermöglicht.

Tschäpe galt als eine der führenden Köpfe der NSU – Terrorzelle

Die NSU-Terrorzelle, welche Tschäpe, Böhnhardt und Mundlos aufgrund einer rassistischen, antisemitischen politischen Einstellung ins Leben gerufen wurde, hat es sich auf die Fahne geschrieben, künftig eine Vielzahl willkürlich ausgewählter Menschen wegen ihrer südländischen Herkunft zu ermorden. Durch die Angst, welche durch die Anschläge in der deutschen Gesellschaft geschürt werden würde, solle dazu beitragen, ein nationalsozialistisches Regime aufzubauen und es an die Spitze der deutschen Regierung zu bringen, um wieder „Ordnung und Sicherheit“ einkehren zu lassen.

NSU-Verurteilte erhebt vor dem BGH die Sachrüge

Obwohl das Oberlandesgericht München die Straftaten weitestgehend vollumfänglich beweisen konnte, bestand die Verteidigung auf eine Revision zum Bundesgerichtshof aufgrund sachlicher und verfahrensrechtlicher Rüge.

Die Richter aus Karlsruhe haben die  Verfahrensrüge vollumfänglich, die Sachrüge jedoch nur teilweise abgewiesen. Es kam bei der rechtlichen Überprüfung durch die Bundesrichter zu einer Schuldspruchänderung, welche sich im Sinne des Wegfalles einer Einzelstrafe äußerte; dies ändert jedoch nichts an dem Schuldausspruch der lebenslangen Freiheitsstrafe sowie der Feststellung der besonderen Schuldschwere.

Mittäterschaft oder Beihilfe?

Im Kern der Aussage ging es darum, dass Tschäpe ein Anschlag nicht mittäterschaftlich nachgewiesen werden konnte, da Sie nicht als handelnde Person zum Tatzeitpunkt dabei war, sondern die Tat lediglich von Böhnhardt und Mundlos ausgeführt wurde. Dennoch kamen die Richter bei der Nachprüfung zu dem Ergebnis, dass Tschäpe hier ohne große Schwierigkeiten nachgewiesen werden kann, dass Sie in ausschweifendem Maße an der Planung dieser Tat beteiligt war und zudem auch der Wille zur Tatbegehung im Tatzeitpunkt ausgelegt werden könne, obwohl Sie sich nicht am Tatort befand. Ohne das von ihr versprochene Verhalten hätten die nach dem Vereinigungskonzept verfolgten Ziele der Tat nicht erreicht werden können.

„Zudem kann etwa ein weltanschaulich-ideologisches, religiöses oder politisches Ziel der Tatbegehung sowohl den Charakter eines hierauf gerichteten Personenzusammenschlusses bestimmen als auch erhebliche Bedeutung für die Qualifizierung der Tatbeteiligung als Täterschaft anstelle Teilnahme haben“, wurde seitens der Richter aus Karlsruhe begründet.

Letztendlich ändern sich lediglich Kleinigkeiten in dem historisch wichtigen Urteil. Dennoch steht derzeit fest: Beate Tschäpe wird wohl eine lebenslange Haftstrafe verbüßen müssen.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.08.2021 – 3 StR 441/20 –

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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