Betrügerische Abrechnung von Pflegedienstleistungen: Haftstrafe?

 In Veröffentlichungen

Das Landgericht Düsseldorf hat im April 2021 vier Angeklagte im Pflegeberuf aufgrund eines gewerbsmäßigen Bandenbetruges zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und zwei Jahren verurteilt.

Zudem mussten sich zwei der Angeklagten wegen 293 nachgewiesener Fälle der Geldwäsche verantworten. Das Landgericht hat die Taterträge der Deliktshandlungen in Höhe von ca. 1,4 Millionen Euro einziehen können.

Dem Strafurteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Verurteilten haben gemeinsam wissen – und willentlich einen Tatplan geschmiedet, nicht erbrachten Pflegeleistungen bei der Krankenkasse einzureichen und betrügerisch abzurechnen. Als Grundstock für die Organisation und Abrechnungsgrundlagen gründeten die Beklagten Pflegedienstleister, alle mit dem Sitz in Düsseldorf. Zudem wurden aus steuerlichen Vorteilen und Verrechnungsbegünstigungen weitere drei externe Firmen in Form von GmbHs gegründet, welche mit den betrügerischen Hauptsitzen vernetzt waren. Als das System der Betrugsmasche im Jahr 2012 aufgebaut war, begannen diese mit der Abrechnung von angeblichen Pflegedienstforderungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen sowie Kommunen. Diese zahlten gutgläubig auf die niemals erbrachten Dienstleistungen.

Nach den Nachforschungen des Gerichts wurde lediglich ein sehr kleiner Anzahl der angegebenen Patienten auch so gepflegt, wie es die Ärzte angeordnet hatten und die Leistung letztendlich auch mit den Versicherungsträger abgerechnet wurde. In den Ermittlungen stellte sich zudem heraus, dass auch etwaige Kompensationsleistungen der Patienten, beispielsweise die Fahrten zum Arzt, die Ersatzvergütung einer Putzfrau oder eine medizinische Pediküre von den Betrügern als Angriffsfläche genutzt wurden und dadurch ein erheblicher Vermögensnachteil bei den Versicherern entstand. Es handelt sich um einen nachgewiesenen Gesamtschaden von 1.535.503,- €.

Es wurde seitens der Angeklagten ein großer Aufwand betrieben, um die erlangten Gelder zu Waschen und unter Umwegen wieder an die Beklagten auszuzahlen. Dieses Komplott reichte so weit, dass sogar lettische Staatsbürger angeheuert wurden, welche in steuervorteiligen Ländern für Provisionszahlungen Konten eröffneten, um das Geld zu verschleiern.

Aufgrund dieser extrem hohen kriminellen Energie und organisatorischen Vorgehensweise sanktionierte die 10. Große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf sehr strikt. Es wurden Haftstrafen bis zu fünf Jahren und drei Monaten wegen Bandenbetrug ausgesprochen.

Strafmildernd wurde angesehen, dass keiner der Angeklagten in diesem Prozess vorbestraft war. Zudem wurde den Beklagten angerechnet, dass es bei Ausführung und Abrechnung von Pflegedienstleistungen sehr selten zu Kontrollen komme, was einen kriminellen Missbrauch dieser Branche begünstige. Durch die hohe Anzahl von Geständnissen konnte das Verfahren schneller abgeschlossen werden, was sich zudem begünstigend auf die Strafen auswirkte.

LG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2021 – 10 KLs 5/20 –

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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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