„Hawala-Banking – Netzwerk“ führt zu Freiheitsstrafen durch das Landgericht Düsseldorf
Die Richter des Landgerichts Düsseldorf haben sich im November 2021 mit einem sogenannten „Hawala Banking Netzwerkes“ auseinandersetzen müssen. Die fünf Angeklagten haben sich zu einer Gruppe zusammengefunden und gemeinsam ein Zahlungsdienstnetzwerk gegründet, welches nach der Feststellung des Gerichtes letztendlich mehr als 170 Mio. Euro eingenommen hat. Aufgrund dessen folgten Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren und zwei Monaten.
Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Inmitten des Jahres 2018 wurden die Angeklagten Mitglieder einer international agierenden Organisationsstruktur, welche mit dem Management von grenzüberschreitenden Geldübersendungen warb.
Das Prinzip des Hawala-Bankings ist einfach
Dieses sogenannte „Hawala-Banking“, wie es von den Angeklagten ausgeführt wurde, erfolgt durch eine Überweisung von Liquiditätsvorräten. Dazu müssen sogenannte „Töpfe“ erschaffen werden, jeweils am Einzahlungsort sowie am Auszahlungsort. Im Prinzip funktioniert diese Banking-Technik durch die Einzahlung von Geld durch Kunden an einem Ort und dem Erhalt des eingezahlten Geldes durch eine andere Person am Zielort. Die am Zielort befindliche Person kann das Geld in bar entgegennehmen, hier wird jedoch die Provision der „Hawala-Bänker“ abgezogen.
Das Bargeld wird jedoch faktisch nicht wirklich bewegt, sondern lediglich anhand von Büchern verrechnet. Die Betreiber der verschiedenen Töpfe rechnen in regelmäßigen Abständen ihre gegenseitigen Forderungen auf und gleichen die Fehlbeträge aus. Dieses System basiert allein auf dem Vertrauen, dass der Wert der eingezahlten Gelder an der vereinbarten Stelle wieder ausgezahlt wird.
Harte Strafen seitens des Gerichts
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte streng. Der Hauptangeklagte wurde wegen des vorsätzlichen unerlaubten Erbringens von Zahlungsdiensten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Die Strafe fiel jedoch so hoch aus, da bei einer Hausdurchsuchung noch eine halbautomatische Kurzwaffe sowie Munition aufgefunden wurde und demnach ein unerlaubter Waffenbesitz vorlag. Gegen den Haupttäter wurde ein Einzug des erwirtschafteten Geldes von 154.206.028,00 Euro angeordnet.
Ein weiteres Mitglied der Bande wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Zudem ist er gezwungen, 20.453.955,00 Euro des erwirtschafteten Geldes auszuzahlen.
Die Mitglieder, welche an den Zahlstellen tätig waren, wurden aufgrund einer mittäterschaftlichen Beteiligung an der kriminellen Struktur zu Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren verurteilt. Da diese jedoch keine „Köpfe“ des kriminellen Zahlungsdienstes waren, wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt.
Das Landgericht hat berücksichtigt, dass die Angeklagten allesamt weitestgehend geständig waren. Zwei der Angeklagten mussten unter Pandemiebedingungen in Untersuchungshaft verbleiben, was strafmildernd anerkannt wurde. Dennoch sei in diesem Fall eine erhöhte kriminelle Energie sowie eine professionelle Vorgehensweise über einen sehr langen Tatzeitraum gegeben, was dazu führte, dass letztendlich 170 Mio. Euro an der Bankenaufsicht vorbei transferiert werden konnten. Diese Umstände machen für die Drahtzieher eine Haftstrafe unumgänglich.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2021 – 14 KLs 2/21 –
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Hinweis:
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Sven Skana
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwalt für Strafrecht