„Bonnie & Clyde“ – BGH bestätigt Urteil wegen Mordes mit lebenslanger Haft

 In Veröffentlichungen
Das Liebespaar hat eine grausame Handlung begangen und muss dafür lebenslänglich ins Gefängnis

Der Bundesgerichtshof hat im Juli 2021 das Urteil des Landgerichts Nürnberg – Fürth vollumfänglich bestätigt und somit in Rechtskraft erwachsen lassen. Gegenstand der Verurteilung war ein Mord sowie eine Anstiftung zu der Mordtat durch ein Liebespaar aus Lauf an der Pegnitz.

Das Landgericht habe festgestellt, dass die Angeklagte ihren damaligen Liebhaber dazu angestiftet habe, ihren bisherigen Lebensgefährten zu ermorden, damit dieser ihrer Beziehung nicht mehr im Wege stehen kann. Die Angeklagte befand sich jedoch zu diesem Zeitpunkt noch in einer Ehe mit ihrem vorherigen Partner, welcher während der Beziehung der Beiden ein Haus baute und dies auch noch nach der Trennung bezog.

Die Beiden hatten das Haus des Ex-Ehemannes im Sinn

Mit dem Ziel, das Haus des Ehemannes mit ihrem neuen Liebhaber beziehen zu können, hat Sie diesen dazu gebeten, auch ihren Ehemann zu töten, um diesen Plan in die Tat umsetzen zu können. 

Mordhandlungen waren exzentrisch 

Am 14. Juli 2019 kam es dazu, dass der Angeklagte den bisherigen Lebensgefährten der Angeklagten mit einer Schnur bis zur Bewusstlosigkeit erdrosselte und ihm sodann mehrere Messerstiche zufügte, an welchen er nach dem Bericht der Leichenautopsie verstarb. Um sicherzugehen, dass der Tod des ehemaligen Lebensgefährten eintritt, schlug der Angeklagte ihm zudem mit einem unbekannten Gegenstand den Schädel ein. Die Leiche wurde dann in ein Waldstück verbracht und dort ohne besondere Verschleierung Absichten abgelegt.  

Ein aufmerksamer Wanderer hatte die Leiche in kürzester Zeit entdeckt und die Polizeikräfte alarmiert. Noch bevor der geplante Mord am Ehemann durch den Angeklagten durchgeführt werden konnte, kam es zur Verhaftung der Beiden. 

Gericht urteilte mit lebenslangen Freiheitsstrafen

Das Landgericht Nürnberg – Fürth hat den 33 – Jährigen Beschuldigten wegen Mordes am ehemaligen Liebhaber sowie dem Sich – Bereiterklären zum Mord des Ehemannes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Aufgrund der besonders gewaltsamen Tötung des ehemaligen Liebhabers durch das Erdrosseln, den Messerstichen sowie des Schädelbruches konnte hier das objektive Mordmerkmal der Grausamkeit nach § 211 Abs. 2 StGB als erfüllt angesehen werden, was die besonders lange Haftstrafe des Verurteilten rechtfertige. 

Die 34 – Jährige wurde wegen der Anstiftung des vollendeten Mordes an ihrem ehemaligen Lebensgefährten sowie der versuchten Anstiftung zum Mord an ihrem Ehemann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 

Revision erfolglos

Gegen dieses Urteil haben die Beiden Revision zum Bundesgerichtshof erhoben. Die Richter aus Karlsruhe haben das Rechtsmittel jedoch entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Es konnten keine Rechtsfehler gefunden werden, welche die eingelegten Sach – sowie Verfahrensrügen rechtfertigen. 

Letztendlich bleibt es bei dem ausgesprochenen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Das Liebespaar muss demnach die lebenslange Haftstrafe antreten. 

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.07.2021 – 6 StR 292/21 –

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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. 

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana 

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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