Mordanschlag auf Mutter + Sohn am Frankfurter Hauptbahnhof: BGH bestätigt Urteil des Landgericht Frankfurt

 In Veröffentlichungen

Der Bundesgerichtshof hat sich im August 2021 mit dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main befassen müssen, in welchem es um den von den Medien betitelten „Zugschubser“ ging. Der zur Tatzeit 40 – jährige Eritreer wurde wegen Mordes sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mir gefährlicher Körperverletzung angeklagt, jedoch aufgrund von gutachterlichen Untersuchungen als schuldunfähig angesehen und in ein psychiatrisches Krankenhaus verbracht. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun dieses Urteil.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Angeklagte, welcher seit 2005 in der Schweiz lebte und zum Tatzeitpunkt nur zu Besuch in Deutschland war, wurde 2018 mit einer paranoiden Schizophrenie diagnostiziert. Am Morgen des 29. Juli 2019 befand er sich am Hauptbahnhof Frankfurt am Main und wurde dort beobachtet, wie er hinter einer Säule am Bahngleis stehend eine Mutter mit ihrem achtjährigen Sohn dauerhaft beobachtete. Die Beiden warteten auf ihren Intercity-Express-Zug.

Das Kind verstarb im Gleisbett – die Mutter konnte sich retten

Als der Zug einfuhr, versetzte der Beschuldigte erst der Mutter einen Stoß gegen den Rücken, was dazu führte, dass diese das Gleichgewicht verlor und nach vorne in das Gleisbett fiel, was ca. einen Meter tief war. Die Mutter hatte sich durch den Sturz nur leicht verletzt, hat die Gefahr sofort erkannt und konnte sich durch ein seitliches Wegrollen vor dem einfahrenden Zug retten. Ihr Sohn hatte an diesem Tag leider nicht so viel Glück wie Sie.

Er wurde von dem Angeklagten direkt vor dem einfahrenden Zug gestoßen und hatte durch den Aufprall keine Möglichkeit mehr, sich zu retten. Das Kind wurde überrollt und getötet.

Schizophrenie des Beschuldigten führte zur Flucht          

Nach dem Attentat auf die Mutter und das Kind flüchtete der Mann und stoß dabei noch eine Frau zu Boden, während er sich Platz Richtung Ausgang verschaffen wollte. Dadurch erlitt die Nebenklägerin eine komplizierte Ellbogenfraktur. Nach eigenen Angaben sowie nach psychiatrischen Gutachten habe der Mann zum Zeitpunkt der Tat krankheitsbedingt eine extreme Wahnvorstellung erlebt. Im konkreten Fall gab er an, dass zu dem konkreten Zeitpunkt eine innere Stimme ihm befahl, diese Menschenleben vernichten zu müssen.

Schuldunfähigkeit bewahrt den Angeklagten vor dem Gefängnis

Das vorinstanzlich zuständige Landgericht Frankfurt am Main hat die Tathandlungen des Eritreers als Mord sowie versuchten Mord in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung gewertet. Aufgrund des Umrempelns der Nebenklägerin während seiner Flucht kommt noch eine Körperverletzung hinzu.

Dennoch könne ihm zu dem entscheidenden Zeitpunkt keine Schuldfähigkeit attestiert werden. Aufgrund dieser paranoiden Psychose ist auch aufgrund der ärztlichen Untersuchungen sowie medizinischen Gutachten davon auszugehen, dass der Mann sich in einem Zustand befand, in welchem er keine rationalen Entscheidungen treffen konnte.

Aufgrund dieser Tatsachen und seiner attestierten Gefährlichkeit für die Gesellschaft wurde der Angeklagte in ein psychiatrisches Krankenhaus verbracht. Gegen diese Unterbringung versuchte sich der Beschuldigte mit einer Revision zum Bundesgerichtshof zu wehren. Die Rechtsfehlerprüfung kam zu einem negativen Ergebnis. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist somit bestätigt und erwächst in Rechtskraft. Der Angeklagte verbleibt demnach in der psychischen Anstalt.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.08.2021 –  2 StR 129/21 –

StockFoto Nr.: 54182580

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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