Anschlagsplanung & Terrorfinanzierung – Hohe Strafen durch das Landgericht Düsseldorf

 In Veröffentlichungen

Das Landgericht Düsseldorf hat das Jahr 2022 mit einem schwerwiegenden Strafurteil einläuten müssen. Der aus Duisburg stammende Angeklagte war wegen des Bereiterklärens, einen Mord sowie weitere Kapitalverbrechen zu begehen angeklagt. Zudem wird ihm Terrorismusfinanzierung vorgeworfen. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte diesen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten.

Dem Urteil der Richter liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Nach den Feststellungen des Landgerichts in erster Instanz durch die Durchführung von fünf Hauptverhandlungstagen ist das Gericht davon überzeugt, dass sich der Angeklagte bereits seit dem Jahr 2007 konstant mit radikal – islamischen Gedankengut beschäftigt. Durch die Beschlagnahme seines Computers sowie seines Mobiltelefons konnte durch die Staatsanwaltschaft ein Chat-Verkehr entschlüsselt werden, welcher er zwischen dem 28.04. und dem 25.05.2021 von Duisburg aus mit einer Kontaktperson führte, welche in den USA ansässig war. Gegenüber dieser hat er sich bereiterklärt, dass er dazu in der Lage ist, im geplanten Zeitraum zwischen Juli und September 2021 terroristische Anschläge in Israel zu begehen.

Konkrete Budgetberechnungen für die Anschläge waren bereits im Gespräch

Durch die Entschlüsselung der Chats ist bekannt, dass der Angeklagte seiner Kontaktperson in den USA genau mitteilte, welche 15 konkret benannten Orte in Israel ins Visier genommen werden sollen. Die Anschläge sollten eine Kombination zwischen Schusswaffengebrauch in Menschenmengen sowie der Sprengung von geparkten LKWs sein. Um seine Pläne in die Tat umzusetzen und die erforderlichen Waffen & Mittel zu besorgen sowie die Fahrzeuge an den Zielorten zu mieten hat der Angeklagte ein Budget von ca. 40.000 EUR ausgerechnet.

Zudem beabsichtigt der Angeklagte, die Kampfhandlungen der Taliban finanziell zu unterstützen, indem er in 100 EUR – Raten Geld an einen Bekannten zahlte, welcher es an die Kämpfer weiterleiten sollte.

Geständnis des Angeklagten führte zu strafmildernder Wirkung

Die Kammer hat hinsichtlich des Strafausspruches bereits die geständige Aussage des Angeklagten berücksichtigt. Zudem konnte der Angeklagte nachweisen, dass er sich an einem Aussteigerprogramm beteiligt und sich heutzutage von den Taten distanziert hat.

Dennoch hat die Kammer strafschärfend beurteilt, dass sich die Verwirklichung des sich Tatgeschehens über mehrere Monate hinzog und auch bei hypothethischer Ausführung mehrere Mordmerkmale des § 211 StGB erfüllt worden wären.

Im Moment ist das Urteil des Landgerichts Düsseldorf noch nicht rechtskräftig, da die Revisionsfrist noch läuft. Die Staatsanwaltschaft sowie der Angeklagte könnten das Urteil vom Bundesgerichtshof prüfen lassen.

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.01.2022 – 002 Ks 1/21 –

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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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