Tod nach Teufelsaustreibung aufgrund Salzwasserbehandlung – Körperverletzung mit Todesfolge

 In Veröffentlichungen

Das Landgericht Berlin hatte im August 2021 über einen sehr kuriosen Fall zu entscheiden. Eine 22 – jährige Frau ist ums Leben gekommen, da Sie von ihrem Ehemann sowie ihren Schwiegereltern für ca. sieben Tage lediglich Salzwasser verabreicht bekommen hat, um Sie von einem angeblichen Teufel zu befreien, welcher für die Kinderlosigkeit der jungen Frau verantwortlich gewesen sein soll.

Gericht spricht Freiheitsstrafen aus

Die Strafkammer des Landgerichts Berlin hat den Ehemann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Schwiegermutter wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, der Schwiegervater dagegen wurde milder bestraft und es wurde ihm eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung auferlegt. Ein weiterer Angeklagter, welcher bei der Sache mitgewirkt hat, wurde aufgrund einer fahrlässigen Tötung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Kurioser Heilprozess brachte die Frau letztendlich um

Die Angeklagten haben sich aufgrund der Kinderlosigkeit der 22 – Jährigen, welche aus dem islamischen Libanon stammt, Gedanken gemacht. Sie kontaktierten einen islamischen Heiler (sog. „Hodscha“), welcher ihnen zu einer Teufelsaustreibung durch eine Salzwasserbehandlung geraten hat. Nach der Beweisaufnahme des Landgerichts soll der „Hodscha“ die ersten beiden Tage der Salzwasserzufuhr unter anderem durch wiederholende Verlesungen aus dem Koran begleitet haben. Am ersten Tag hat die Frau das Salzwasser noch freiwillig geschluckt, im Laufe der „Behandlung“ hat sich jedoch ihr Gesundheitszustand derart drastisch verschlechtert, dass Sie letztendlich nicht mehr in der Lage war, selbstständig zu trinken. Ihre Familie hat ihr das Salzwasser dennoch weiter eingeflößt. Letztendlich wurde Sie am 07. Dezember 2015 in ein Krankenhaus gebracht und ist aufgrund ihres drastischen Zustandes noch am gleichen Tag verstorben.

Freiheitsstrafen aufgrund der Fortsetzung der Behandlung trotz Verschlechterung des Gesundheitszustandes

Die Vorsitzende der Kammer hat wiederholt betont, dass dieses Urteil weder religiöse Einstellungen noch besondere Frauenbilder bestrafen würde. Es gehe hauptsächlich darum, dass alle Beteiligten die Behandlung fortgesetzt haben, obwohl es für jeden erkenntlich war, dass der Gesundheitszustand der Frau sich durch die Beigabe von Salzwasser immens verschlechterte.

Aufgrund der Geständnisse hat das Gericht auf einen „minder schweren Fall“ der Körperverletzung mit Todesfolge plädiert, welche einen Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe eröffnet. Dennoch sei eine Sanktion durch eine Haftstrafe unabdingbar, da man das Leben der Frau ohne große Mühen hätte retten können.

Ein Rechtsmittel wurde innehrlab der Rechtsmittelfrist nicht eingereicht. Das Urteil erwächst in Rechtskraft.

Landgericht Berlin, Urteil vom 30.08.2021 – 521 Ks 3/20 –

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Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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