Geldstrafe für Münchner Gastronom – Sexuelle Belästigung

 In Veröffentlichungen
Die Belästigung am Arbeitsplatz ist leider immer noch ein ständiges Thema des Strafrechts

Das Amtsgericht München hat im Juni 2021 einen 45 – Jährigen angehenden Gastronomen aus München wegen einer sexuellen Belästigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 750 € verurteilt. Der Tagessatz wurde mit 15 € festgesetzt, der Mann zu 50 Sätzen verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Mann an seinem damaligen Arbeitsplatz in einer Backfiliale im Stadtgebiet München – Schwabing für kurze Zeit mit einer 18 – jährigen Studentin zusammengearbeitet und ihr während ihrer Probearbeit zweimal aus sexuellen Motiven seine Hand auf ihren Oberschenkel gelegt. Der angehende Gastronom bestreitet, dass Mädchen jemals berührt zu haben. 

Angeklagter habe Mädchen bedrängt

Die Geschädigte gab an, dass der Angeklagte, welche sich an diesem Tag in der Backfiliale einlernen sollte, Sie des Öfteren in unangenehme Situationen gedrängt habe. Neben den angegebenen Berührungen soll der Angeklagte versucht haben, dass Mädchen in der Backstube in die Ecke zu drängen sowie ihr den Eingang in den Bäckereiraum zu versperren, damit Sie gezwungen ist, sich an seinen Körper zu schmiegen, um den Raum betreten zu können. Zudem wies er die 18 – Jährige daraufhin, dass falls es ihrerseits irgendwelche Probleme mit dem Job gäbe, Sie keinesfalls ihre Eltern alarmieren soll.

Junge Frau entschied sich für eine Anzeige

Nach der Probearbeit ist die junge Frau zur Polizei gegangen, um nach ihrer eigenen Aussage vorwiegend andere Frauen vor der Bedrängnis des Angeklagten zu schützen. Sie wollte eine Gerichtsverhandlung gegen den Beschuldigten vermeiden, zu der es jedoch letztendlich gekommen ist.

Die zuständige Strafrichterin hat den Angeklagten wegen sexueller Belästigung nach § 184 i StGB zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 € verurteilt. Dies wurde mit der glaubhafteren Zeugenaussage der jungen Frau begründet. Er hat die Zeugin in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und die Zeugin fühlte sich dadurch belästigt. Die wiederholten Berührungen über dem Knie waren gezielt und in sexuell bestimmter Weise, denn der Angeklagte hatte sich schon zuvor anzüglich der Geschädigten gegenüber verhalten und auch versucht, sie zu umarmen. Er hat sie bedrängt und nicht zufällig oder in sozial adäquater Weise am Arbeitsplatz berührt.

Berührungen am unteren Rand der Strafbarkeit

Dennoch sprach urteilstechnisch für den Angeklagten, dass dieser keinerlei Vorstrafen innehat. Zudem kann man zwar von einer Berührung ausgehen, welche den Tatbestand des § 184 i StGB erfülle, jedoch wohl am unteren Rand der strafbaren Bemessung anzugeben ist. 

Schwerwiegender lastet hier eher, dass der Beschuldigte das Vertrauen der Geschädigten und seine derzeitige Stellung als Vorgesetzter im Rahmen eines zukünftigen Arbeitsverhältnisses ausgenutzt hat, um die Dame zu berühren.

Amtsgericht München, Urteil vom 18.06.2021 – 811 Cs 454 Js 164914/20 –

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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. 

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana 

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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