Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zum Diebstahl der Goldmünze aus dem Berliner Bode – Museum

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Masked thief stealing

Der Bundesgerichtshof hatte im Juni 2021 über die Revisionen der beiden Angeklagten zu entscheiden, welche aufgrund des Diebstahls der berühmten Goldmünze im Berliner Bode – Museum verurteilt wurden. 

Goldmünzendiebstahl führte zu hohen Freiheitsstrafen

Das Landgericht Berlin hat die Angeklagten wegen Diebstahls der ca. 100 Kilogramm schweren Goldmütze aus dem Bode – Museum zu Jugendstrafen von drei Jahren und vier Monaten sowie vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. 

In diesem Urteil ging es darum, dass einer der Angeklagten als Sicherheitspersonal im Bode – Museum angestellt war und genauere Infos über die Goldmünze „Big Maple Leaf“ im Wert von 3,3 Millionen Euro preisgab, so dass diese gestohlen werden konnte. Der im Museum arbeitende Angeklagte hat eine Schwachstelle in der Alarmsicherung des Museums gefunden und diese dem befreundeten Mitangeklagten mitgeteilt. 

Filmreifes Vorgehen der Täter führte zum Erfolg

Aufgrund dieser Information wurde von anderen Tatbeteiligten ein gemeinschaftlicher Tatplan organisiert, welcher am Morgen des 27. März 2017 ausgeführt wurde. Der Hauptangeklagte ist zusammen mit einem Cousin und einer noch unbekannten Person auf die Hochbahngleise der Berliner Stadtbahn, welche unmittelbar an einem Dachvorsprung des Museums grenzen, geklettert. Von dort aus konnten Sie durch ein Fenster eines Umkleideraumes in das Innere des Museums vordringen. Dieses Fenster wurde durch den als Sicherheitspersonal arbeitenden Angeklagten am vorherigen Abend unauffällig geöffnet. 

Aufgrund Informationen über die Kontrollrouten des Wachpersonals, der Kamerawinkel  sowie der räumlichen Verhältnisse innerhalb der Ausstellungsräume konnten diese unbemerkt bis zur Glasvitrine der „Big Maple Leaf“ gelangen und diese zerschlagen. Die Münze wurde mittels eines Rollbrettes abtransportiert und über das Einstiegsfenster auf die Hochbahngleise verbracht, wo Sie an einer anderen Stelle abgeworfen und in ein unbekanntes Fahrzeug verladen wurde. Die Münze wurde nach Tatangaben der Angeklagten zerteilt und in einzelnen Stücken verkauft. Ob noch ein Teil der Münze verlieb, konnte bis zum heutigen Tag nicht geklärt werden.

Das Landgericht Berlin hat die zwei revidierenden Angeklagten und einen nicht revidierenden Mitangeklagten zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Ein weiterer Mitangeklagter wurde rechtskräftig freigesprochen.

Rechtsmittel nicht erfolgreich

Zwei der Verurteilten wandten sich mit einer Revision gegen ihre Urteile. Beide warfen dem Urteil Sachrügen vor, einer der beiden sogar eine Verfahrensrüge. Nach ausgiebiger Klärung des Rechtsfalles durch den 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes kamen die Juristen zu dem Entschluss, beide Rechtsmittel zu verwerfen. Die Überprüfung des Urteils hat keinerlei Rechtsfehler zulasten des Angeklagten ergeben. Zudem gab es auch hinsichtlich des Verfahrens keine Beanstandungen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.06.2021 – 5 StR 67/21 –

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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. 

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana 

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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