Hitlergruß als Kritik gegen Coronamaßnahme – Geldstrafe

 In Veröffentlichungen
Zerstörte Swatiska-Flagge

Das Amtsgericht München hatte im Juni 2021 über die Handlung eines 58 – jährigen Schmuckdesigners aus der Münchner Innenstadt zu entscheiden. Dieser habe einen Hitlergruß ohne nationalsozialistische Gesinnung getätigt, wodurch der Tatrichter den Mann aufgrund der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilte.

Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Beschuldigte hielt sich im Mai 2020 gegen 18 Uhr in einem alkoholisierten Zustand am Viktualienmarkt auf. Als der Platz in Nürnberg gegen 17 Uhr aufgrund der hohen Dichte an Menschen und der Gefahr von Infektionen durch das Coronavirus geräumt werden musste, hob der Angeklagte anlässlich der polizeilichen Räumung seinen rechten Arm zum sogenannten „Hitlergruß“ und zeigte diesen in Richtung der Polizeibeamten. 

Angeklagter bestreitet den Vorfall

Der Angeklagte bestreitet den „Gruß“ und argumentiert, dass er sich zum Zeitpunkt der Tathandlung mit seiner Freundin auf dem Platz aufhielt, welche frisch am Knie operiert wurde und erst an diesem Tag das erste Mal wieder ohne Krücken gehen konnte. Als die Polizei die Bürger aufforderte, das Areal zu räumen, habe er sich an einen nahestehenden Beamten gewandt und gefragt, ob seine Freundin aufgrund der eingeschränkten Bewegungsfreiheit erst mal dort verweilen dürfe, was der Polizist nach Aussage des Beschuldigten bejahte. Als eine andere Beamtin sah, dass der Angeklagte und seine Freundin den Platz nicht räumen wollen, gab Sie ein Handzeichen als Aufforderung. Dies erwiderte der Beschuldigte und winkte der Polizeibeamtin zurück, um zu signalisieren, dass es sich hier um eine Ausnahme handele. Laut eigener Aussage winkte er so, als ob er eine Bedienung in einem Restaurant zur Bestellannahme auffordert. Er sei kein Neonazi, noch identifiziere er sich mit dieser Geste. 

Videoaufnahme der Polizei überführte den Mann

Die Beamtin, welche den Gruß gesehen haben soll, beschreibt ihn als typischen Hitlergruß: gestreckter Arm nach oben im 45 – Grad – Winkel. Zudem gab Sie an, dass der Angeklagte derart alkoholisiert war, dass er sich vor Ort kaum noch verständigen konnte. Eine Atemalkoholmessung wurde seitens ihm vehement verweigert. Die Beamtin trug eine sogenannte „Body-Cam“, welche den Einsatz der Polizei videotechnisch aufgenommen hat. Diese Aufzeichnung stützt die Aussage der Polizistin und wurde auch seitens des Richters klar als ein sogenannter „Hitlergruß“ erkannt. 

Nutzung verfassungsfeindlicher Kennzeichen in Deutschland strafbar

Es kam zu einer Verurteilung aufgrund der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Strafrichter argumentierte im betroffenen Urteil, dass der Angeklagte in dieser Situation genau wusste, dass es sich um eine Grußformel der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft handelt. Ein solcher Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungsfeindlicher Bestrebungen in Deutschland müsse unterbunden werden. Würdigt man den Sachverhalt in seinem Gesamtbild, so war die Aussage zutreffend, dass der Angeklagte mit einem Polizisten verhandelte, dass seine Freundin aufgrund der Verletzung hier bleiben dürfe. Jedoch gab die Polizei an, dass der Angeklagte letztendlich auch den Platz verlassen müsste, was ihn wütend machte. Um das Vorgehen der Polizei zu kritisieren, habe er in vollem Bewusstsein „ein Zeichen der Diktatur“ genutzt, was eine Strafe rechtfertige. 

Amtsgericht München, Urteil vom 22.06.2021 – 842 Cs 117 Js 188865/20 –

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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. 

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana 

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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