IS – Rückkehrerin zu vier Jahren Haft verurteilt – Verstoß gegen Kriegswaffenkontrollgesetz

 In Veröffentlichungen

Ein weiteres deutsches Oberlandesgericht hat nun eine weitere IS-Rückkehrerin aus Syrien zu einer Haftstrafe verurteilt. Im Oktober 2021 wurde seitens der Richter des Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Frau aufgrund Kriegsverbrechen in Tateinheit mit Verstoßes gegen da Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig gesprochen wird.

Dem Urteil des Oberlandesgerichts liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Angeklagte reite im Juni 2014 mit ihrem Ehemann über die Türkei nach Syrien. Dort haben die beiden sich nach dem bereits in Deutschland gefassten Entschluss der Terrororganisation IS in Syrien angeschlossen. Sie lebten in deren Herrschaftsgebiet und haben zudem die Herrschaftsstrukturen der IS versucht zu verstärken und nachweislich daran mitgewirkt. Das Paar lebte von den Leistungen der Terrororganisation.

Die Angeklagte war ein Bestandteil der Terrorzelle

Die Frau bewohnte eine eingenommene Unterkunft seitens des IS und kümmerte sich dort neben haushälterischen Pflichten um ihren Ehemann. Dafür erhielt Sie seitens des IS eine Entlohnung von 80 Dollar im Monat. Zudem konnte nachgewiesen werden, dass die Angeklagte im Privatbesitz von zwei Sturmgewehren des Typs AK-47 war. Mit diesen allzeit geladenen Waffen wollte sich die Frau vertraut machen, um den IS im Angriffsfall verteidigen zu können.

Beschönigung des Kalifats mit Chatnachrichten

Nach den Feststellungen des Gerichts hat sich herausgestellt, dass die Angeklagte mit zwei anderen IS-anhänglichen Frauen eine Chatgruppe betrieb, welche das Leben im Kalifat beschönigen soll. Die Teilnehmerinnen dieser Gruppe wurden dazu motiviert, ihre Heimat zu verlassen und sich dem IS anzuschließen. Als weitere Nebentätigkeit war die Angeklagte dafür zuständig, jegliche Kritik in den von ihnen betriebenen Internet-Blogs gegen den IS aufzudecken und zu sanktionieren. Dafür wurde ein eigens errichtetes IS-Gericht betraut, welches Kritiker demnach verfolgen und hart bestrafen ließ.

In Deutschland kam es zur Verhaftung

Die Situation wurde im Frühjahr 2016 aufgrund des Vordringens gegnerischer Kräfte zunehmend gefährlicher. Die Frau entschloss sich demnach, das Herrschaftsgebiet der IS zu verlassen und in das Herrschaftsgebiet der Freien Syrischen Armee zu flüchten. Dort versteckte Sie sich lange Zeit bei einer syrischen Familie, bis Sie sich im Herbst 2020 dazu entschloss, erneut nach Deutschland einzureisen. Mit Hilfe von Schleusern konnte Sie über die Türkei am 02. Oktober 2020 nach Deutschland einreisen, wo Sie am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen wurde.

Sie wurde in neun Fällen, sechs davon in Tateinheit mit der Begehung von Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte sowie in zwei weiteren Fällen jeweils in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.10.2021 – 5-2 OJs 29/20 – 1/21 –

Stock-Foto Nr.: 453054608

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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