Einsturz des Kölner Stadtarchives – Bundesgerichtshof hebt Freispruch auf – Neuverhandlung!

 In Veröffentlichungen

Der Bundesgerichtshof hat sich im Oktober diesen Jahres mit dem Einsturz des Kölner Stadtarchives sowie dem damit verbundenen Urteil seitens des Landgerichts Köln beschäftigt. Die Vorinstanz hat nach ausführlicher Beweisaufnahme die beiden Angeklagten bezüglich des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Dieser Freispruch wurde nun seitens der Richter aus Karlsruhe aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landgericht Köln verwiesen.

Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 03. März 2009 kam es zu einem Einsturz des historischen Stadtarchives sowie zweier nebenlegenden Gebäuden in Köln. Während des Unglücks wurden zwei Menschen verschüttet, welche daraufhin verstarben. Zudem kam es zu einem Schaden in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages.

Naheliegende Baugrube soll für das Unglück verantwortlich sein

Ursache für den Zusammensturz des Stadtarchives sollte zu Beginn eine 27 Meter tiefe Baugrube sein, welche sich in unmittelbarer Nähe des Gebäudes befand. Diese wurde dort angelegt, weil während des Zeitpunktes des Unglücks eine neue Stadtbahn gebaut werden sollte. In dieser Baugrube wurde eine sogenannte Schlitzwand angelegt, welche dafür genutzt wird, um eine Art Abdichtung der Seitenwände zu erreichen. Dies führt dazu, dass kein Grundwasser mehr in die Grube einfließen kann.

Wasser drang ein und führte zum Einsturz         

Am Morgen des 03. März 2009 war der Wasserdruck auf diese Schlitzwände derart hoch, dass diese nicht mehr stand hielt und dadurch Wasser, Sand und ausgehobenes Erdreich in die Baugrube einströmten. Durch diese Einströmung kam es unter den anliegenden Gebäuden zur Bildung eines Hohlraumes, welcher letztendlich für den Einsturz verantwortlich war.

Bauleiter der Abteilung „Spezialtiefbau“ sowie „Ingenieurbau“ wurden angeklagt

Es folgte die Anklage der beiden Bauleiter in der verantwortlichen Position. Das Landgericht Köln prüfte intensiv, ob es sich im vorliegenden Fall um eine Sorgfaltspflichtverletzung handelt. Es fand heraus, dass eine ordnungsgemäße Übergabe der Baustelle zwischen den Abteilungen – welche ohnehin nicht vorgesehen war – nicht stattfand. Die Richter des Landgerichts Köln haben zwar eine Sorgfaltspflichtverletzung der Angeklagten ausfindig machen können, jedoch konnte die Ursache des Einsturzes nicht kausal in Verbindung gebracht werden. So erfolgte der Freispruch.

Revision seitens Staatsanwaltschaft führte zum Erfolg

Die Staatsanwaltschaft Köln hat aufgrund dieses Urteils Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Der zweite Strafsenat aus Karlsruhe hat die beiden Freisprüche der Angeklagte aufgehoben und die Sache zu einer neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer  des Landgerichts Köln zurückverwiesen. Das oberste Gericht argumentierte, dass das Landgericht zwar eine Prüfung der Sorgfaltspflichtverletzung durchgeführt hat, jedoch wurde die gehäufte Anzahl an Zwischenfällen auf der Baustelle, welche nach der Beweiserhebung des LG Köln stattgefunden hat, weitestgehend außer Acht gelassen.

Aufgrund dieses Umstandes scheint es notwendig, über den Vorwurf der Anklage erneut zu entscheiden.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.10.2021 – 2 StR 418/19

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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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