Prozess gegen 96 – jährige ehemalige KZ – Sekretärin beginnt in Itzehoe

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Vor dem Landgericht Itzehoe hat im Oktober 2021 ein Prozess gegen eine 96 – jährige Seniorin begonnen, welche als mutmaßliche ehemalige Sekretärin des KZ Stutthoff gedient haben soll. Aufgrund dieser Tätigkeit wirft die Staatsanwaltschaft ihr Beihilfe zum Mord sowie Beihilfe zum versuchten Mord in mehr als 11.000 Fällen vor. 

Die Staatsanwaltschaft ermittelte bis zum Prozessauftakt folgenden Sachverhalt:

Die heute 96 Jahre alte Irmgard F. war von Juni 1943 bis April 1945 in dem Konzentrationslager in Danzig angestellt. Sie soll dort als Stenotypistin und Schreibkraft unter dem Lagerverantwortlichen gedient haben. Da es in diesem KZ nachgewiesen zu systematischen Tötungen der Gefangenen gekommen sei, habe diese durch ihre Tätigkeit dazu Hilfe geleistet. Nach den aktuellen Ermittlungen habe Sie als Zivilangestellte eines „SS – Totenkopfverbandes“ sämtliche Schreiben des damaligen Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe im Eingang sortiert, erfasst oder in einzelnen Fällen auf dessen Kommando abgeschrieben. Aufgrund dieser Tatsachen unterstellt die Staatsanwaltschaft der Seniorin Kenntnis von den Geschehnissen im Lager sowie von den dort betriebenen Tötungen. 

Die Seniorin versuchte sich dem Gericht zu entziehen

Der Prozess sollte bereits am 30. September beginnen, dort ist die Angeklagte jedoch nicht erschienen. Nach Angaben des Gerichts herrschte Fluchtgefahr – Es kam der Vorwurf auf, dass die Seniorin untergetaucht sei. Die Polizei habe die Frau dann in Hamburg festnehmen können. Daraufhin wurde seitens des zuständigen Landgerichts ein Haftbefehl erlassen. Die Unterbringung dauerte jedoch lediglich fünf Tage, danach konnte die 96 – Jährige unter Anordnung von besonderen Sicherungsmaßnahmen die Haftanstalt wieder verlassen. 

Im Oktober kam es zum ersten verzögerten Prozesstag

Am 19.10.2021 wurde die Anklage vor Gericht erstmals verlesen – der Prozess hat somit begonnen. Die Angeklagte wurde unter Aufsicht mit einem medizinischen Rollstuhl in den Gerichtssaal gebracht. Geäußert hat Sie sich zu den Vorwürfen bisher nicht.

Verteidigung möchte Schuld von Mandantin abweisen

Ihr Verteidiger hat gegenüber der Anklage eine Erklärung nach § 243 Abs. 5 Satz 3 StPO erhoben und möchte so bereits sehr frühzeitig im Prozess die Schuld von seiner Mandantin abwenden

Ob die Anklage der Staatsanwaltschaft erfolgreich ist, bleibt abzuwarten.

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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. 

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana 

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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