Rache eines betrogenen Landwirtes hat Konsequenzen – oder: der „verlorene“ Goldschatz

 In Veröffentlichungen

Das Amtsgericht München hat in einem aktuellen Fall einen 33 – jährigen Landwirt sowie zwei seiner Komplizen wegen einer gefährlichen Körperverletzung nach § 223, 224 StGB sowie einer Freiheitsberaubung nach § 239 StGB in Tateinheit zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Männer, welche im vorliegenden Fall als Mittäter agierten, hatten versucht, sich das Geld wiederzubeschaffen, welches Sie zuvor durch einen Betrug investierten und verloren.

Dem Fall liegt folgender kurioser Sachverhalt zugrunde:

Der 33 – jährige Landwirt, welcher in obiger Sache angeklagt wurde, hat aus zufälliger Bekanntschaft mit einem 24 – jährigem Autohändler eine Freundschaft entwickelt. Aufgrund der schnellen und problemlosen Käufervermittlung für seinen PKW wurde eine solide Vertrauensbasis geschaffen, welche der Autohändler wie folgt ausnutzte. Dieser erzählte dem Landwirt von einem großen Goldbestand, welcher sich im aktuellen Zeitpunkt noch in Rumänien befand und lediglich nach Deutschland transportiert werden müsste, um hier im Wert von ca. 2 Millionen Euro verwertet zu werden. Der Autohändler räumte ihm ein, dass er sich an der Verwertung des Goldes beteiligen dürfe, falls er die für den Transport nach Deutschland notwendigen Kosten aufbringen kann, welche ca. 375.000 € betragen sollen.

Der Landwirt ergriff die Chance und zahlte dem Autohändler in Raten die rund 375.000 € über einen längeren Zeitraum aus. Teile dieser Summe habe er selbst aufgebracht, die Differenz welche er noch benötigte, habe er durch Darlehen von Banken und zwei Freunden getilgt.

Dennoch brach der Kontakt zum Autohändler im April 2020 ab. Ab diesem Zeitpunkt wurde dem Landwirt klar, dass dieser Opfer eines Betruges geworden ist. Dies teilte er seinen beiden Freunden mit, welche ihn mit Geld beliehen hatten. Nachdem der gemeinsame Plan gefasst war, dass verlorene Geld vom Autohändler zurückzuholen, spürten der Angeklagte sowie seine zwei Freunde den Autohändler auf, entführten ihn mithilfe eines PKWs auf dem Autohof in den Wald und verprügelten ihn dort gemeinsam.

Die Entführung blieb jedoch nicht unbeobachtet. Ein Bekannter des Autohändlers hat die Sache zufällig beobachtet, weitere Familienangehörige benachrichtigt und die Verfolgung aufgenommen. Deshalb kam es dazu, dass weitere Familienmitglieder des Händlers das Waldstück betraten, wodurch es zu einer wechselseitigen Schlägerei mit Personenschäden gekommen sei.

Die vorsitzende Richterin konnte erreichen, dass der geschädigte Autohändler und der angeklagte Landwirt eine Ausgleichsvereinbarung hinsichtlich des zuvor betrogenen Geldes von 375.000 € schlossen, wonach der Betrüger dem Landwirt die volle Summe bis zum 31.03.2021 zurückerstatten müsse. Der Händler wurde durch ein anderes Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Für den Angeklagten war im Schuldspruch anzuerkennen, dass dieser vollumfänglich geständig war und keine Vorstrafen aufwies. Zudem befand sich dieser in einer Ausnahmesituation, da er in Höhe von 375.000 € betrogen wurde und dies nicht nur sein alleiniges Geldvermögen darstellte, sondern zudem weitere Darlehen von Banken und Freunden gefordert wurden. Auch den Mitangeklagten wurde eingeräumt, dass diese nicht nur aus reinem Geldantrieb gehandelt haben, sondern auch die Situation des Hauptangeklagten aufgrund der langjährigen Freundschaft verstanden und ihm aus diesem Unglück helfen wollten.

Dennoch haben der Angeklagte sowie die Mitangeklagten in Selbstjustiz gehandelt und den Geschädigten in eine Situation gebracht, in welcher er personenmäßig unterlegen war. Dieser hat dadurch diverse Prellungen, blutende Wunden und erhebliche Schmerzen erlitten, was eine Bewährungsstrafe rechtfertigten.

Amtsgericht München, Urteil vom 14.01.2021 – Foto: AdobeStock Nr. 92351991

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Wir informieren Sie auf jeden Fall gerne im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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