Sanitäter angegriffen: Haftstrafe auf Bewährung

 In Veröffentlichungen

Das Amtsgericht München musste im Mai 2021 über einen 28 – Jährigen urteilen, welcher auf einen Rettungssanitäter eingeschlagen hat, der ihm zur Hilfe kommen wollte.

Da es sich hierbei um einen tätlichen Angriff auf eine Person handelt, welche einem Vollstreckungsbeamten gleichstehe, sprach das Gericht einen Bewährungsstrafe von einem Jahr sowie die Zahlung von 500 € zugunsten des verletzten Rettungssanitäters aus.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Im November 2019 wurden gegen 06:00 Uhr morgens zwei Rettungssanitäter an den U-Bahnhof Karlsplatz in München geschickt, da sich dort ein nicht ansprechbarer Mann aufhielt, welcher offensichtlich zu viel getrunken hat und eventuell eine Alkoholvergiftung im Raum steht. Es handelte sich bei dieser Person um den Angeklagten.

Als die Rettungssanitäter den Mann erreichten, war dieser bewusstlos. Die Sanitäter begannen, ihn zu behandeln und versuchten ihn, zum Rettungswagen zu bringen. Auf halber Strecke zum Krankentransport kam der Mann wieder zu Bewusstsein, schlug um sich und ging auf einen der Sanitäter zu. Diesem schlug er mit der rechten Faust derart ins Gesicht, dass dieser eine 2,5 cm lange Schürfwunde im Gesicht sowie eine Prellung erlitt. Danach spuckte er noch nach ihm.

Dieses Szenario wurde von einem Augenzeugen beobachtet, welcher umgehend die Polizei alarmierte. Als diese dann kam und den Angeklagten beruhigen wollte, hat er die vier nahenden Polizisten grob beleidigt und weitere Schläge angedroht. Daraufhin wurde er überwältigt und auf die Dienststelle gebracht.

Der Verteidiger des Angeklagten erklärte vor Gericht, dass der Beschuldigte beim Feiern mit Freunden derart viel Alkohol zu sich genommen habe, dass er keinerlei Orientierungssinn mehr hatte und auch die beiden Rettungssanitäter während der Aktion nicht als solche erkannt habe. Er habe die Situation weitgehend verkannt und deshalb ungezielt um sich geschlagen. Es folgten Entschuldigungen gegenüber den anwesenden Zeugen. Die Erinnerungen des Mannes sollen erst wieder gegeben sein, als die Polizeibeamten ihn festhielten und im Nachhinein mit ihm sprachen. Die vom Gericht bestellte Sachverständige sah die Schuldfähigkeit des Angeklagten als allenfalls eingeschränkt an.

Die Richterin war von den Zeugenvernehmungen überzeugt und hat zudem die Videoaufzeichnungen der Bahnsteigkamera als auch die Body-Cam-Aufzeichnungen in Augenschein genommen. Diese stimmten mit den Aussagen überein. Das Gericht geht demnach davon aus, dass der Angeklagte die Sanitäter auch als solche wahrgenommen hat, dennoch trotzdem gezielt gegen diese vorging.

Obwohl der Täter ein Teilgeständnis ablegte und zu dem Zeitpunkt der Tat stark alkoholisiert war, sprach das Gericht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr sowie eine Geldzahlung von 500 € aus.

Amtsgericht München, Urteil vom 17.05.2021 – 843 Ds 243 Js 105006/20 –

Foto: AdobeStock Nr. 25804047

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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