Schuss mit Silvesterraketen auf Nachbarn – 1 Jahr Haft Bewährungsstrafe

 In Veröffentlichungen

Das Amtsgericht in München hat im November 2020 einen 35 – jährigen Friseur aus München verurteilt, welcher am 01.01.2020 eine „Sprengstoffexplosion“ herbeiführte und dabei eine versuchte gefährliche Körperverletzung ausführen wollte und zudem eine Beleidigung gegenüber dem Geschädigten kundgegeben hat.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

An Silvester 2019 um ca. 00:05 Uhr zündete der Angeklagte in einem Hinterhof in München-Pasing zusammen mit ca. 70 anderen Personen traditionell Feuerwerk. Dabei missachtete dieser jedoch die Sicherheitsregeln und begann, kleine „Knallerbsen“ in Richtung von einer Personengruppe zu werfen, in welcher sich auch fünf Kinder befanden. Dies bemerkte die betroffene Mutter und forderte den Angeklagten auf, dies zu unterlassen, da Kinder anwesend seien und diese den „Knallerbsenbeschuss“ nicht wirklich einordnen konnten.

Daraufhin fühlte sich der Beschuldigte derart provoziert, dass dieser nun den Holzstab einer Feuerwerksrakete abbrach, diese auf den Boden legte, auf die Familiengruppe ausrichtete und Zündschnur mit einem Feuerzeug anbrannte. Die Rakete flog daraufhin unkontrolliert durch die Personengruppe hindurch und explodierte in ca. fünf Meter Entfernung, wodurch jedoch niemand verletzt wurde.

Aufgrund dessen schaltete sich nun eine zweite Mutter in den Konflikt ein und ermahnte den Angeklagten aufgrund der Anwesenheit weiterer Kinder. Dieser beschuldigte die Mutter daraufhin als „Hure“ und richtete eine zweite Feuerwerksrakete auf die Personengruppe, welche auch von ihm angezündet wurde. Daraufhin ließ er noch eine Rakete aus seiner Hand starten, welche nur knapp über den gebeugten Körper eines Vaters der Familiengruppe flog. Während der Tathandlung beleidigte der Angeklagte die Anwesenden Personen mit den Worten „Schlampe, Hure und Kopftuchschlampe“.

Das Gericht bezog sich darauf, dass die Flugrichtung sowie die Wirkung der Explosion der Raketen für den Angeklagten schlichtweg unkontrollierbar waren, weshalb er auch mit der Möglichkeit der Gefährdung der anwesenden Personen hätte rechnen müssen (vor allem bei den beiden Raketen, bei welchen der Holzstab vom Angeklagten gezielt abgebrochen wurde, um die Stabilität der Flugbahn zu beeinflussen). Es handelt sich letztendlich um einen glücklichen Zufall, dass niemand verletzt wurde. Auch aufgrund dieses Umstandes kann nicht von einem minder schweren Fall der gefährlichen Körperverletzung ausgegangen werden, § 224 Abs.2 StGB.

Obwohl es sich am Tattag um die Silvesternacht handelte, so ist das gezielte richten eines Feuerwerkskörpers, auch wenn dieser in einem zeitlichen Rahmen zugelassen ist, als Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zu werten und ist hinsichtlich seiner Gefährlichkeit auch im Hinblick auf anwesende Kinder nicht zu unterschätzen.

Der Angeklagte legte letztendlich ein vollumfängliches Geständnis ab und berief sich auf die alkoholbedingte Enthemmung im Tatzeitpunkt. Zudem sei er nicht vorbestraft. Der Tatrichter hat hinsichtlich einer positiven Sozialprognose eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ausgesprochen, welche jedoch durch die Zahlung von 1.500 € an eine gemeinnützige Straffälligenhilfe in Monatsraten von je 50 € in eine Bewährungsstrafe umgewandelt wird.

Amtsgericht München, Urteil vom 10.11.2020 – 813 Ls 111 Js 115054/20 –

Foto: AdobeStock Nr. 312809038

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gerne im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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